ADVA Optical Networking SE: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der ADVA Optical Networking SE und Acorn HoldCo, Inc.
Der Vorstand der ADVA hat entschieden, in Verhandlungen über einen solchen Vertrag einzutreten. Zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Einholung eines Bewertungsgutachtens und der Vorschlag eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. Die Entscheidung für oder gegen den Abschluss eines solchen Vertrages wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach umfassender Prüfung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Acorn HoldCo getroffen werden. Zu seiner Wirksamkeit bedürfte dieser Vertrag der Zustimmung der Hauptversammlung der ADVA.
Wenn diese Zustimmung erfolgt, wird Acorn HoldCo den außenstehenden Aktionären der ADVA ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung machen und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewähren müssen. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen.
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