Agrarminister verursachen Hängepartie: „Anbauplanung 2023 bleibt unsicher!“
Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, auf die Maßnahmen Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Erhaltung nichtproduktiver Landschaftselemente auf Ackerland (GLÖZ 8), die mit der neuen GAP 2023 in Kraft treten sollen, vorübergehend zu verzichten. Der DRV-Präsident weiter. „Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist die Lage auf dem Weltgetreidemarkt angespannt. Jetzt müssen die Vorleistungen für eine erfolgreiche Getreideernte 2023 erbracht werden. Deutschland hat Verantwortung, seinen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten und für Entspannung auf dem Getreidemarkt zu sorgen. Der Agrarwirtschaft jetzt die Planungssicherheit zu verwehren ist unverantwortlich.“
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.729 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 68 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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