Energie- / Umwelttechnik

Asphaltierung eines Deichweges im Biosphärenreservat Spreewald in letzter Minute gestoppt

Obwohl das Landesumweltamt diese Maßnahme bereits 2018 abgelehnt hatte, erteilte der Landkreis Dahme-Spreewald dem Wasser- und Bodenverband „Oderland Calau“ die Genehmigung, einen Deichweg zu asphaltieren und damit nachhaltig Landschaft und Natur zu beeinträchtigen. Eine solche Flächenversiegelung widerspricht nicht nur der Biosphärenreservats-Verordnung, sie ist gerade auch in Zeiten des Klimawandels völlig unverständlich.

„Unglaublich in diesem Verfahren ist vor allem die Dreistigkeit des Wasser- und Bodenverbandes, der auch Beigeladener in dem Rechtsstreit war. Es zeigt sich aber auch die offensichtliche Überforderung des Landkreises, die daher rührt, dass seit Jahrzehnten insbesondere die Naturschutzbehörden kaputtgespart werden. Natur und Naturschutz werden oftmals mit Füßen getreten, der ehrenamtliche Naturschutz und völlig überlastete Gerichte müssen solche Verstöße dann wieder grade rücken“, so Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg.

Der NABU hatte bereits im Dezember 2020 gegen die Asphaltierung Klage eingereicht. Trotz dieser anhängigen Klage und des Eilverfahrens zum Stopp der Maßnahmen, wollte der Wasser- und Bodenverband klammheimlich Tatsachen schaffen und heute mit den Arbeiten starten.

Nur zufällig hatten dies ehrenamtliche Naturschützer in der vergangenen Woche mitbekommen, so dass der NABU das Gericht informieren konnte. Dankenswerter Weise ist das Gericht trotz Urlaubszeit und chronischer Überlastung schnell aktiv geworden. Der Landkreis beteuerte noch am Montag dem Gericht gegenüber, nichts von geplanten Arbeiten zu wissen. In der Folge entschied das Gericht gestern, am 27.7.2022, in dem Verfahren und beschloss, dass der Asphaltierung des Deiches geltende öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. So würden die geplanten Baumaßnahmen das Landschaftsbild maßgeblich beeinträchtigen und widersprechen darüber hinaus dem Bodenschutz. Das Gericht sieht zudem weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung als gegeben an. Schließlich sagt selbst das Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DAW), dass für die Verteidigung solcher Hochwasserschutzanlagen wassergebundene Tragschichten ausreichend sind. Aktuell ist ein Plattenweg vorhanden, der eine ausreichende Traglast bietet.

Schröder zeigt sich über die Dreistigkeit, mit der vor Ort gehandelt wird verwundert: „Ungeachtet des Gerichtsbeschlusses waren Baufirma und Wasser- und Bodenverband angerückt, um die Asphaltierung wie geplant in Angriff zu nehmen. Erst ehrenamtliche Naturschützer mussten die scheinbar Unwissenden vor Ort über den Gerichtsbeschluss informieren. Solche Aktionen zeigen, wie wichtig es ist, dass der NABU mit seinen fast 60 Gruppen und vielen Engagierten im Land Brandenburg sich für die Natur stark macht.“

Wie auch schon die Stellungnahmen des Landesumweltamtes von 2018 und 2019 erwarten ließen, hat der NABU durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtes vollumfänglich recht bekommen und damit Landschaft und Boden vor der Asphaltierung gerettet.

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