Börsenrat erörtert Notfallmaßnahmen der Börse und weitere Folgen des Ukraine-Kriegs
Außerdem diskutierte der Börsenrat auch das vor kurzem geänderte Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) und begrüßte den neuen § 26. Dieser ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung eines Umlageverfahrens zur Umverteilung zusätzlicher Kosten der Importeure im Fall einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland auf die Endverbraucher. Der neue § 26 ersetzt das aktuell in § 24 des EnSiG enthaltene Recht zur Preisanpassung entlang der Gaslieferkette. Dieses Recht wurde von den Gasmarktteilnehmern als für den Erdgasmarkt äußerst risikant eingeschätzt, da es die Insolvenzrisiken zufällig auf beliebige Gasmarktteilnehmern verteilt. Auf Nachfrage der Börsenratsmitglieder bestätigte die EEX, dass Börsengeschäfte nach § 24 EnSiG auch in der geänderten Fassung keinen Preisänderungen unterliegen. Der Börsenrat äußerte die dringende Hoffnung, dass die Bundesregierung baldmöglich von ihrem Recht nach § 26 EnSiG Gebrauch macht, die die Preisanpassungsklausel schnellstmöglich durch ein Umlagesystem zu ersetzen, um Klarheit und Rechtssicherheit für den Markt zu schaffen.
Weiterhin erörterte der Börsenrat die Entwicklung des japanischen Strommarktes der EEX sowie eine Änderung der Zeiten für die Trade Registration für diesen Markt. Zwei Jahre nach dem Markteintritt ist die Liquidität in den EEX-Produkten kontinuierlich gestiegen, wobei die geclearten Volumina kürzlich die Schwelle von 10 TWh überstiegen haben. Im Juni 2022 erzielte die EEX im japanischen Strommarkt mit 280 registrierten Transaktionen in einem Monat einen weiteren Rekord. Auf Anfrage von Marktteilnehmern aus Japan sowie aus der Region Asien-Pazifik diskutierte der Börsenrat einen Vorschlag zur Verkürzung des Zeitfensters für die Trade Registration um eine Stunde. Während Transaktionen in japanischen Stromfutures aktuell bis 19:00 Uhr Tokioter Zeit (JST) registriert werden können, befürworteten die meisten Marktteilnehmer die Öffnung für die Trade Registration an der EEX nur bis 18:00 Uhr Tokioter Zeit (JST). Der Börsenrat ermutigte die Börsengeschäftsführung, diese Änderung umzusetzen, um den lokalen Handelsgewohnheiten in Japan zu entsprechen. Abschließend wurde Thomas Nilsson, Head of Proprietary Trading der Alpiq AG, als neues Mitglied in den EEX-Börsenrat gewählt.
Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
European Energy Exchange AG
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Telefon: +49 (341) 2156-0
Telefax: +49 (341) 2156-109
http://www.eex.com/de/
Telefon: +49 (341) 2156-300
E-Mail: presse@eex.com