Verbraucher & Recht

„Delikate“ Mitbringsel aus dem Urlaub? – Der Zoll rät ab!

In wenigen Wochen beginnen in Baden-Württemberg die großen Sommerferien und viele haben auf ihrer Rückreise sicherlich wieder ein Souvenir im Gepäck.
Werden jedoch tierische Produkte aus dem Ausland mitgebracht, ist Vorsicht geboten, denn dies stellt zumeist einen tierseuchenrechtlichen Verstoß da.
Solche Erzeugnisse werden grundsätzlich beschlagnahmt und die Reisenden erwartet ein Bußgeld.

„Im vergangenen Jahr hat das Hauptzollamt Karlsruhe gemeinsam mit dem Veterinäramt Rastatt am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden knapp eine Tonne tierischer Produkte sichergestellt, deren Einfuhr nach dem Tierseuchenrecht verboten war“ erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. „Zuletzt brachte ein Reisender zwei gefrorene Ziegenschädel aus Marokko mit. Diese wurden umgehend konfisziert und fachgerecht vernichtet“, so Holm weiter.

Damit Reisende gut vorbereitet in den Urlaub starten können und unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr ausbleiben, rät der Zoll dringend, sich vorab zu informieren.

Dazu stehen den Bürgerinnen und Bürgern zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, darunter die Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie die Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“. Hier erfährt man unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Des Weiteren bietet die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise gerade unterwegs einen sehr guten Überblick über die wichtigsten Zollbestimmungen. Die App benötigt keine Internetverbindung und ist daher auch für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.

Das Mitbringen, gerade von tierischen Gütern, kann nicht nur tierseuchenrechtliche Konsequenzen haben, sondern mitunter auch einen Verstoß gegen den Artenschutz darstellen.
Insbesondere um Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt ist es daher ratsam, generell auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten, denn im Falle eines Verstoßes werden die Waren eingezogen und es drohen hohe Bußgelder oder Strafen. Um auch hier nichts falsch zu machen, bietet die Website www.artenschutz-online.de wichtige Informationen zu geschützten Tieren und Pflanzen, die man keinesfalls mitbringen sollte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptzollamt Karlsruhe (Bundesministerium der Finanzen)
Philipp-Reis-Straße 4
76018 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1833-1
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http://www.zoll.de

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Telefon: +49 (721) 1833-1072
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E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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