DUH prangert Untätigkeit des KBA im Abgasskandal von Fiat Chrysler an und droht Klage an
Deutsche Umwelthilfe legt im Fiat-Abgasskandal Beschwerde ein
Angesichts massiv erhöhter Stickoxid-Emissionen bei Fiat-Wohnmobilen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einer formalen Beschwerde auf, rechtlich gegen den Hersteller vorzugehen. Aktuelle Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH im Realbetrieb bei sommerlichen Außentemperaturen an einem Wohnmobil auf Fiat Ducato Basis, dem 180 Multijet, Abgasnorm Euro 5, weisen nach DUH-Angaben einen durchschnittlichen Stickoxidausstoß von 2.056 mg/km aus. Der für das Fahrzeug geltende Grenzwert liegt bei 280 mg/km.
Auch das KBA bestätigte, in eigenen Untersuchungen Auffälligkeiten in Bezug auf die hohen Stickoxid-Emissionen als Folge von Unzulässigkeiten bei Fiat Ducato Modellen festgestellt zu haben. Im selben Zug kündigte das KBA Anfang 2021 an, die entsprechenden Typgenehmigungsbehörden zu informieren und diese aufzufordern, geeignete Maßnahmen durchzuführen. Spätestens mit der bereits im September 2020 in Kraft getretenen Verordnung 2018/585 hat jedoch auch das KBA die Möglichkeit, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Durch diese neue Verordnung ist das KBA nicht mehr nur Genehmigungs-, sondern auch Marktüberwachungsbehörde, was zur Folge hat, dass das KBA gegen jeden Hersteller eines Fahrzeuges mit einem nicht konformen Bauteil vorzugehen hat. Sogar Stilllegungen von Fahrzeugen sind möglich. Darüber hinaus kann das KBA Bußgelder gegen den Hersteller verhängen, im Fall illegaler Manipulation bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug. Darauf hatte die DUH bereits vor Jahren hingewiesen.
Umwelthilfe behält sich Klageweg gegen Kraftfahrt-Bundesamt vor
Da das KBA nach aktuellem Wissensstand bisher untätig blieb, hat die DUH Beschwerde eingereicht und sieht gegebenenfalls rechtliche Schritte vor: Mit der am 29. Juni 2022 eingereichten Beschwerde habe das KBA nun drei Monate Zeit, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betreffenden Fahrzeuge herzustellen. Sollte das KBA nicht fristgerecht geeignete Maßnahmen ergreifen, sieht sich die DUH gezwungen, den Klageweg einzugehen. Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Aufgrund des hohen Anschaffungspreises sind Wohnmobile besonders lange im Einsatz. Es ist nicht hinnehmbar, wenn sie keine funktionierende Abgasreinigung an Bord haben.“ Obwohl schon 2016 der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt sowie danach sein Nachfolger Scheuer über illegale Abschalteinrichtungen bei Fiat-Wohnmobilen Bescheid wussten, wurde bis heute kein Rückruf angeordnet und Bußgeld verhängt. „Der amtierende Bundesverkehrsminister Wissing sowie das ihm untergeordnete KBA müssen den betrügerischen Machenschaften der Fiat-Mutter Stellantis endlich ein Ende setzen und die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen, damit der Hersteller sie auf seine Kosten mit wirksamer Abgasreinigungstechnik nachrüstet. Sollte das Kraftfahrt-Bundesamt weiterhin untätig bleiben, werden wir gegen die Behörde rechtlich vorgehen“, betonte Resch weiter.
Immer wieder fallen Wohnmobile bei Abgastests durch
Seit sechseinhalb Jahren führt das EKI auch Abgas-Messungen an Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen durch – mit erschreckendem Ergebnis: Selbst Wohnmobile mit Abgasnorm Euro 6 überschreiten den Stickoxidgrenzwert im Realbetrieb um das bis zu 16-fache. Die Messergebnisse hat die DUH öffentlich gemacht sowie den Behörden und der ermittelnden Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Verfügung gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit knapp zwei Jahren – bisher ohne öffentliches Ergebnis.
Das EKI hat bisher Abgas-Messungen an 12 Wohnmobilen und leichten Nutzfahrzeugen durchgeführt, bei denen die Modelle auf Fiat Ducato Basis besonders schlecht abschneiden. Selbst Wohnmobile, die noch Mitte 2019 neu zugelassen wurden – knapp vier Jahre nach Aufdeckung des Dieselabgasskandals – überschreiten mit durchschnittlich 1.996 mg NOx/km den Euro 6 Stickoxidgrenzwert für leichte Nutzfahrzeuge von 125 mg/km um das bis zu 16-fache. Das wurde kürzlich an einem Carthago Chic E-Line I 64 XL QB (Fiat Ducato Chassis) gemessen. Dies ist besonders gravierend, da circa 70 Prozent der in Deutschland gefertigten Reisemobile auf einem Fiat Chassis aufbauen und mit Fiat Motoren ausgestattet sind.
Am EuGH bahnt sich neue Diesel-Rechtsprechung an
Durch zahlreich Beweis- und Hinweisbeschlüsse sowie verbraucherfreundlichen Urteilen sind die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler auf Schadensersatz vor Gericht enorm gestiegen. Zudem ist am Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Auch für Fiat-Fälle wäre eine neue Rechtsprechung maßgebend. Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung ist illegal, egal wie sie funktioniert.
Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de