Energie- / Umwelttechnik

Ein Sprung für Nachhaltigkeitsberichte

Der EU-Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat heute die neue Richtlinie zu Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen (CSRD) angenommen. Mit dieser Abstimmung wird der Entwurf der CSRD bestätigt, auf den sich das EU-Parlament, die Kommission und der Rat vor zwei Wochen geeinigt hatten. Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über ihre Auswirkungen auf Menschen und Natur zu berichten, und verschafft gleichzeitig Investoren und der Öffentlichkeit Zugang zu vergleichbaren und verlässlichen Informationen über Nachhaltigkeit. 
 
Die betroffenen Unternehmen müssen teilweise ab 2024 kurz-, mittel- und langfristige, wissenschaftlich fundierte Nachhaltigkeitsziele veröffentlichen. Darüber hinaus schreibt die Richtlinie die Entwicklung und Verabschiedung verbindlicher Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen vor, was die EU zu einem Vorreiter bei der Berichterstattung macht. Der WWF ist der Ansicht, dass diese Richtlinie bei ordnungsgemäßer Umsetzung und Anwendung die Qualität der von den Unternehmen veröffentlichten Informationen zur Nachhaltigkeit substanziell verbessern wird.  
 
Matthias Kopp, Leiter Sustainable Finance beim WWF Deutschland, sagt: „Die CSRD ist ein wichtiger Schritt: Sie verbessert die Transparenz von Unternehmen zu ihren Risiken und Auswirkungen auf Klima und Natur deutlich. Der Finanzmarkt und die breite Öffentlichkeit werden mit dieser CSRD deutlich besser als bisher in der Lage sein, verlässliche Daten zu etwa Transformationsplänen von Unternehmen oder deren Einfluss auf Ökosysteme zu verfolgen und zu vergleichen. Bisher legte die Unternehmensberichterstattung keinen Schwerpunkt auf Ziele und Umsetzungspläne. Vor allem auf Auswirkungen in Bezug auf Biodiversität lag bisher deutlich zu wenig Aufmerksamkeit. Wenn Unternehmen jetzt die CSRD mit Überforderungen verbinden, dann haben sie jahrelang schlicht wichtige Hausaufgaben nicht geleistet.“    
 
Der WWF sieht allerdings zwei große Kritikpunkte bei der aktuellen CSRD. Erstens: Neben großen Unternehmen wird die Richtlinie auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten, die an der Börse notiert sind. Aufgrund einer Ausstiegsklausel werden diese KMU jedoch bis 2028 nur freiwillig über Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen. Besorgniserregend ist, dass die Richtlinie alle nicht börsennotierten KMU, einschließlich derer in Hochrisikosektoren, ausschließt, obwohl diese schwerwiegenden Auswirkungen auf die Natur und Ökosysteme haben beziehungsweise für die erfolgreiche Klimatransformation wichtig sind. KMU machen 99 Prozent der EU-Wirtschaft aus, und die meisten von ihnen sind nicht börsennotiert. Es hat sich bisher immer gezeigt, dass freiwillige Offenlegung nicht wirksam ist. Das bedeutet, dass es im Bereich der KMU bis 2028 wenig Hoffnung auf mehr Transparenz in Bezug auf ihre Umweltbelastung und deren Beiträge zur Transformation gibt.  
 
Zweitens: Die von Parlament, Kommission und Rat erzielte Einigung sieht eine verzögerte Anwendung vor, ab dem Jahr 2024 für die Unternehmen, die bereits unter die derzeitige EU-Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallen. Die anderen großen Unternehmen haben bis 2025 Zeit, die Richtlinie zu erfüllen. Während der ursprüngliche Vorschlag bis Ende 2023 in nationales Recht umgesetzt werden sollte, sieht die neue Vereinbarung nun eine 18-monatige Umsetzungsfrist vor. Der WWF appelliert an die Mitgliedstaaten, die Richtlinie dringend für alle großen Unternehmen umzusetzen. Die Informationen, die infolge der Umsetzung der Richtlinie offengelegt werden, sind von entscheidender Bedeutung, sowohl für  Bürger:innen und Finanzinstitute, um fundierte Entscheidungen zu treffen, als auch für die Anwendung anderer EU-Rechtsvorschriften für nachhaltige Finanzen. 
 
Der Rat hat die Vereinbarung bereits am Mittwoch, den 29. Juni, angenommen. Die endgültige Abstimmung wird im Herbst im Europäischen Parlament stattfinden.   
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