Verbraucher & Recht

Glücksspiel-Abzocke: LG Hamburg stärkt Verbraucher mit positiven Urteil den Rücken

Erneuter Verbrauchersieg in der Glücksspiel-Abzocke: Auch das Landgericht Hamburg hat einen Anbieter von Online-Glücksspielen verurteilt. Der Verbraucher erhält den im Internet-Casino gemachten Verlust in Höhe von 13.200 Euro zurück (Az.: 329 O 228/20). Damit ist klar: Wer illegales Online-Glücksspiel in Deutschland angeboten hat, muss mit Strafen rechnen. Durch das Urteil sind aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer die Chancen erneut weiter gestiegen, Verluste wettzumachen. Die Kanzlei rät zur Beratung im kostenlosen Online-Check und zum schnellen Klagen, da in vielen Fällen die Verjährung droht. Bei Bedarf kontaktiert die Kanzlei einen Prozessfinanzierer. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website.

Illegale Glücksspiel-Abzocke darf sich für Anbieter nicht lohnen

Seit Jahren werden in Online-Casinos Milliarden umgesetzt – und das möglicherweise illegal. Bis zum 30. Juni 2021 war in Deutschland Online-Glücksspiele im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. Erst mit dem 1. Juli 2021 sind die Vorschriften gelockert worden. Letztlich heißt das: Die Rechtslage ist eindeutig: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt und verloren hat, kann seine Verluste gerichtlich zurückfordern. Im vorliegenden Fall Landgericht Hamburg unterstreicht diese Rechtsauffassung eindrucksvoll. Hier die wichtigsten Fakten:

  • Der Spieler verlor im Zeitraum zwischen 1. Und 11. Februar 2020 bei einem Online-Casino 13.200 Euro.
  • Das Landgericht machte deutlich, dass das Angebot des Online-Casinos gegen geltendes Recht verstoßen hat. Der Vertrag zwischen Verbraucher und Anbieter sei daher nichtig. Der Verbraucher habe daher Anspruch auf die komplette Rückerstattung seiner Verluste.
  • Natürlich habe auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Allerdings sei davon auszugehen, dass er von dem Verbot nichts wusste. Der Glücksspielanbieter jedoch schon. Er muss sich dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben. Der Schutzzweck des Verbotes würde ad absurdum geführt, wenn der Anbieter den Einsatz des Spielers behalten könnte.
  • Mittlerweile liegen drei verbraucherfreundliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die den Verbrauchern ein Recht auf Rückforderung ihrer Verluste einräumen. Auch eine steigende Anzahl von Landgerichten urteilen im Sinne der Geschädigten.

Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Beschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21). Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer, der Verbrauchern bei Klagen unter die Arme greift. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel