Grünes Gas-Label: Förderung von Erneuerbaren Energien wird Pflicht
"Politische Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen auf den Energiemärkten stellen die Biogas-Branche zurzeit auf eine harte Probe. Das Grünes Gas-Label blickt in die Zukunft und leistet mit der Neuausrichtung der Kriterien einen Beitrag zum raschen Ausbau Erneuerbarer Energien“, so Dietmar Oeliger, Vorsitzender des Grüner Strom Label e.V.
Die bewährte Fördersystematik des Grüner Strom-Labels wird nun auch im Grünes Gas-Label angewandt: Mit der verpflichtenden Förderkomponente investieren Energieanbieter pro verkaufte Kilowattstunde in Energiewende-Projekte. Neben den Bereichen Strom und Wärme können auch Projekte zur Mobilität, Energieinfrastruktur und Energieeffizienz gefördert werden. Damit leistet das Biogaslabel der Umweltverbände einen aktiven Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und fördert innovative Energiewende-Projekte.
Darüber hinaus wurden die Beschaffungskriterien für Biogas erweitert: Biogene Reststoffe und Klärschlämme, z.B. Bioabfälle oder Grünschnitt, können nun auch aus industriellen Verfahren bzw. der gewerblichen Produktion verwertet werden. Zudem ist jegliche Art von Wirtschaftsdünger, z.B. Gülle, zugelassen.
"Die Nutzung des energetischen Potenzials biogener Rest- und Abfallstoffe jeglicher Art verringert Treibhausgasemissionen und erhöht die Klimaschutzwirkung“, erklärt Christian Knops, Leiter der Grünes Gas-Zertifizierung des Grüner Strom Label e.V. „Das Grünes Gas-Label hat keinen Einfluss auf Nicht-Energie-Märkte. Es kann jedoch so dazu beitragen Treibhausgasemissionen auf effektive Weise zu mindern“, so Knops weiter.
Erstmals ermöglicht das Grünes Gas-Label auch die Zertifizierung synthetisch produzierter grüner Gase, wie z.B. grünem Wasserstoff. Der Grüner Strom Label e.V. will mit Pionieren auf diesem Gebiet zusammenarbeiten, um eine ökologisch verträgliche sowie Energiesystem-dienliche Form der Gasproduktion zu schaffen.
Zudem wurden die Anbieterkriterien im neuen Kriterienkatalog verschärft: Nach dem 31.12.2026 darf kein Energieanbieter, der einen Grünes Gas- oder Grüner Strom-Label zertifizierten Tarif führt, oder führen möchte, an Kohlekraftwerken beteiligt sein. Das gilt auch für Mutter- und Tochtergesellschaften mit über 50 Prozent Unternehmensbeteiligung am oder durch den Energieanbieter. Die Trägerverbände des Grüner Strom Label e.V. setzen damit ein klares Zeichen, dass der Kohleausstieg in Deutschland deutlich früher als das politisch festgelegte Datum 2038 erfolgen muss.
Seit Beginn der Zertifizierung im Jahr 2014 wurde der Kriterienkatalog des Grünes Gas-Labels nun zum zweiten Mal angepasst. Den neuen Kriterienkatalog und eine Broschüre, die die wichtigsten Punkte zusammenfasst, finden Sie unter: https://www.gruenerstromlabel.de//gruenes-gas/kriterienkatalog/
Der Grüner Strom Label e.V. zertifiziert grüne Energieprodukte. Der Verein vergibt zu diesem Zweck zwei Gütesiegel: Das Grüner Strom-Label für Ökostrom mit Mehrwert und das Grünes Gas-Label für umweltverträgliches Biogas. Hinter dem Verein stehen gemeinnützige Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Friedensorganisationen, u.a. NABU, BUND, EUROSOLAR und die Verbraucher Initiative. Grüner Strom und Grünes Gas sind in Deutschland die einzigen Gütesiegel für Ökostrom und Biogas, die von führenden Umweltverbänden getragen und empfohlen werden. www.gruenerstromlabel.de
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