Elektrotechnik

Handwerksbetriebe im neuen Licht

Wer nicht gut sieht, ermüdet schnell und macht leicht Fehler. Unfälle können die Folge sein. Gute Beleuchtung am Arbeitsplatz gehört deswegen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Sie kann zudem die Motivation der Mitarbeiter steigern, die Kauffreude der Kunden anregen und dabei jede Menge Energie einsparen – Sanierung lohnt sich.

Die jährlichen Betriebskosten lassen sich durch die Investition in eine neue, effiziente Beleuchtung erheblich reduzieren, so die Brancheninitiative licht.de. Gleichzeitig sinken die laufenden Wartungskosten. Schon einfache Sanierungsmaßnahmen führen zu einer deutlichen Verbesserung. Generell sind vier Sanierungsstufen möglich – und mit jeder Stufe wachsen Komfort und mögliche Energieeinsparungen. Zur Wahl stehen: 

1)    Lampenwechsel 1:1
2)    Leuchtenwechsel 1:1
3)    Planung einer Anlage mit Leuchtenaustausch
4)    Planung mit Leuchtenaustausch und Einsatz von Lichtmanagementsystemen

Leuchtstofflampen adieu
Immer mehr konventionelle Lampen werden in den kommenden Jahren von der Europäischen Union verbannt – entweder, weil sie zu viel Strom verbrauchen oder gefährliche Stoffe wie Quecksilber enthalten. Dazu zählen etwa T8- und T5-Leuchtstofflampen sowie Kompaktleuchtstofflampen. Wer sich nicht auf die Verfügbarkeit von Lagerbeständen verlassen will, sollte also mindestens Sanierungsstufe zwei angehen und seine Leuchten austauschen.

Zuschüsse beantragen
Für die Sanierung der Beleuchtung können ab einem Leuchtenwechsel auch Fördergelder beantragt werden. Berechtigt sind Firmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen und Freiberufler. Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Handwerker mit bis zu 20 Prozent.

Geschlossene Leuchten
Ein zusätzlicher Spareffekt bei der Wartung lässt sich mit Leuchten höherer Schutzart erzielen – auch wenn diese nicht vorgeschrieben sind. Geschlossene Leuchten der Schutzart IP 50 oder höher verschmutzen nicht so schnell wie Leuchten geringer Schutzart, beispielsweise IP 20. Auf diese Weise verlängern sich die Wartungsintervalle.

Apps messen häufig ungenau
Auch eine professionelle Lichtplanung kann weitere Spareffekte erzielen und vor Fehlern schützen. Denn Technische Regel, Arbeitsstättenverordnung und -norm legen fest, welche Tätigkeiten welche Beleuchtungsstärken in Lux erfordern. Bei feinmotorischen Arbeiten etwa ist eine hellere Beleuchtung angesagt als bei groben Tätigkeiten. Handwerker lassen am besten einen Lichtplaner, Ingenieur oder Architekten nachmessen, ob die Beleuchtungsstärken der jeweiligen Arbeitsbereiche passen – eine App auf dem Smartphone ist meist zu ungenau.

Mehr Tipps und Praxisbeispiele finden sich im Heft licht.wissen 05 „Industrie und Handwerk“ und in licht.wissen 09 „Sanierung in Gewerbe, Handel und Verwaltung“. Die Schriften können unter www.licht.de/lichtwissen kostenfrei als PDF heruntergeladen oder nach Verfügbarkeit zum Preis von zehn Euro bestellt werden.

Über licht.de

Die Brancheninitiative licht.de ist seit 1970 der kompetente Ansprechpartner, wenn es um Fragen der Beleuchtung geht. Die Fördergemeinschaft bündelt das Fachwissen von etwa 125 Mitgliedsunternehmen aus der Lichtindustrie, die im ZVEI e.V. organisiert sind.

licht.de informiert über aktuelle Aspekte effizienter Beleuchtung und vermittelt Basiswissen rund um Licht, Leuchten und Lichtquellen – herstellerneutral und kompetent. Das Informationsportal www.licht.de sowie die Schriftenreihen "licht.wissen" und "licht.forum" bieten umfassenden Service, praktische Hinweise und Beleuchtungsbeispiele für Architekten und Planer, Journalisten und Endverbraucher.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

licht.de
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 6302-353
Telefax: +49 (69) 6302-400
http://www.licht.de

Ansprechpartner:
rfw. kommunikation
Telefon: +49 (6151) 3990-0
Fax: +49 (6151) 3990-22
E-Mail: licht@rfw-kom.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel