Im Urlaub mobil – darauf kommt es bei Mietwagen und Co. an
Was ist bei der Buchung eines Mietwagens zu beachten?
Insbesondere Autovermieter verlangen eine Kaution als Sicherheit. Achten Sie darauf, dass diese mit Ihrer Kreditkarte nur blockiert wird – nicht abgebucht. Mit dem Block autorisieren Sie den Vermieter, das Geld im Falle eines Schadens oder einer Rückgabe mit leerem Tank einzubehalten. Ihre Karte darf dann belastet werden.
Bedenken Sie, dass Ihr verfügbares Kartenlimit schon durch den Block um die entsprechende Summe verringert wird. Ist die Kaution also hoch, kann das schon vor Urlaubsantritt Ihr Limit einschränken. Bitten Sie in diesem Falle Ihre Bank, Ihnen ein höheres Limit für die Dauer der Ferien freizuschalten.
Achtung bei der Rückgabe des Mietwagens!
Lassen Sie sich bei der Rückgabe des Mietwagens ein Rückgabeprotokoll geben. Nehmen Sie, sollte Ihre Karte aus Ihnen unbekannten oder von Ihnen bestrittenen Gründen belastet werden, zunächst Kontakt mit dem Anbieter auf. Sollten Sie keine gemeinsame Lösung finden, haben Sie immer noch die Möglichkeit, die Zahlung bei Ihrer kartenausgebenden Bank zu reklamieren.
Allerdings müssen Sie Ihre Reklamation belegen können: zum Beispiel durch eine Tankquittung. Ihre Bank wird Ihre Reklamation prüfen. Ist diese berechtigt, bekommen Sie das Geld gutgeschrieben.
Was Sie bei der Vermietung zusätzlich beachten sollten:
- Haben Sie ihr Auto bereits in Ihrem Heimatland gebucht, drucken Sie sich die AGB des Verleihs vor dem Urlaub aus und nehmen Sie diese mit – damit Sie keine Dokumente in Landessprache (die Sie womöglich nicht verstehen) unterschreiben müssen, die eventuell abweichen.
- Bei Verkehrsmitteln, die über einen lokalen Vermieter beziehungsweise eine lokale App gebucht werden, sollten Sie darauf achten, dass Sie die AGB in einer von Ihnen verstandenen Sprache erhalten. Insbesondere in touristenreichen Gegenden werden AGB auch auf Englisch angeboten.
- Überprüfen Sie regelmäßig und in kurzen Abständen Ihre Kreditkartenumsätze (online oder per App). Wenn eine Kaution – sei es für den E-Roller, das Mietfahrrad oder das Auto – nur geblockt ist, ist sie als Abbuchung NICHT sichtbar. Sobald eine Abbuchung entgegen den AGB stattgefunden hat, erheben Sie Einspruch beim Vermieter und informieren Sie Ihre Bank.
Allgemeine Reistipps haben wir hier für Sie zusammengefasst. Außerdem haben wir Tipps für Sie, was Sie mit dem restlichen Bargeld aus dem Urlaubsland machen können und was Sie beim Bezahlen mit dem Smartphone im Ausland beachten sollten.
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