Verbraucher & Recht

Kein Geld für den Urlaub

Die Erben eines verstorbenen Beamten haben laut ARAG Experten keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt klar, dass der Anspruch auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftägigen Arbeitswoche beschränkt ist (Az.: VG 28 K 563.19).
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