LBA erteilt Betriebsgenehmigung an Modellflugverbände
Die Betriebsgenehmigung wurde den Verbänden am 6. Juli 2022 durch Vertreter des LBA und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) überreicht. Die feierliche Übergabe fand in den Räumen des Luftfahrt-Bundesamtes statt. Seitens der Verbände war jeweils eine sechsköpfige Delegation zum LBA gereist.
Für die Mitglieder der beiden Verbände und der Landesverbände des DAeC, die der Betriebserlaubnis des MFSD über eine Kooperation angeschlossen sind, sind in den einschlägigen Paragrafen der LuftVO, sowie in den verbandsinternen Verfahren alle Bedingungen und Regeln enthalten, die für sie relevant sind. Die engen Grenzen der „Open Category" greifen für die Mitglieder der Verbände nicht mehr. Insbesondere gilt die dort einzuhaltende maximale Flughöhe von 120 m über Grund nicht. Die Bedingungen und Regeln orientieren sich an der bisher bekannten und geübten Praxis, die jeder vernünftige Modellflieger auch bislang beachtet, verinnerlicht und angewendet hat.
Die Präsidenten von MFSD und DMFV, Ralf Bäumener und Hans Schwägerl, bedankten sich für die konstruktive Zusammenarbeit, insbesondere mit den Verantwortlichen im LBA. Die Zusammenarbeit, die auf Grund unterschiedlicher Sichtweisen der beiden Verbände und des langwierigen Gesetzgebungsverfahrens nicht immer einfach war, führte aber schlussendlich für alle Seiten zu einer zukunftsorientierten Lösung.
Im Anschluss an die offizielle Veranstaltung im Luftfahrt-Bundesamt begaben sich die Teilnehmer auf das Vereinsgelände des benachbarten FMK Braunschweig. In einer ca. 30-minütigen Modellflugshow stellten Piloten des Vereins und beider Verbände den Delegationen von LBA und BMDV einen kleinen Ausschnitt ihres faszinierenden Sports vor. Die Teilnehmer des Ministeriums und der Luftfahrtbehörde konnten sich überdies beim Lehrer-Schüler-Fliegen einen ganz persönlichen Eindruck des Hobbys Modellflug machen.
MFSD-Präsident Ralf Bäumener: „Das ist ein guter Tag für alle in den Verbänden organisierten Modellflieger. Bedanken möchte ich mich bei allen, die an dem Prozess mitgewirkt haben.” „Die beiden Verbände wissen um die Bedeutung und die Verantwortung, die mit der Erteilung der Betriebserlaubnis einhergeht.” ergänzt DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Wir alle sind froh, dass es nun einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Modellflug in den Verbänden gibt.”
In den kommenden Wochen werden DMFV und MFSD über ihre Medien eingehend über die Details der jeweiligen Betriebsgenehmigung informieren. Hierbei werden natürlich auch die dringenden Fragen zum Kenntnis- bzw. Schulungsnachweis für Modellflieger, zu Gastflugregeln, zur Ausweisung von Modellfluggeländen durch die Verbände und zur Altersbeschränkung beim Betrieb bestimmter Flugmodelle beantwortet werden.
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