Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk bleiben dauerhaft über gesetzlichem Mindestlohn: „Markenkern unserer Tarifpolitik“
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 lagen die Einstiegslöhne der Gebäudereinigung immer deutlich höher als der gesetzlich verordnete Mindestlohn: "Insofern waren und sind alle Berichte, die unser Handwerk öffentlich in einen Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn rücken, schlichtweg falsch", so Dietrich.
Mit dem heutigen Tag beträgt der Abstand zwischen gesetzlichem Mindestlohn und allgemeinverbindlichem Einstiegslohn in der Gebäudereinigung (11,55 Euro) mehr als zehn Prozent, ab Oktober trotz enormen Sprungs auf 12 Euro noch bei mehr als acht Prozent (13 Euro): "Der Lohnabstand war und ist aus allen Blickwinkeln zum Wohle unseres Handwerks", so der Bundesinnungsmeister. "Das gilt mit Blick auf unser Image, auf die Wertschätzung unserer Beschäftigten, gerade in den aktuellen Zeiten der Inflation, und mit Blick auf die immer schwieriger werdende Personalfindung und langfristige Personalbindung für unsere Betriebe."
Das tarifpolitische Bekenntnis zum Abstand gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn haben Gewerkschaft und Arbeitgeberseite in dem jüngst vereinbarten Tarifvertrag festgeschrieben. Dort heißt es: "Sollte der gesetzliche Mindestlohn über den jeweils aktuellen tariflichen Mindestlohn steigen, verpflichten sich die Tarifparteien zeitnah zur Aufnahme von Tarifverhandlungen."
Mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind die Gebäudereiniger die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks vertritt als Arbeitgeber- und Dachverband die Interessen seiner knapp 2.500 Mitgliedsbetriebe, die rund 85 Prozent des Marktes repräsentieren.
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