Familie & Kind

Mehr Teilhabe für Frauen und Kinder im Frauenhaus

Niedrigschwellige Möglichkeiten zu Kritik und Partizipation stärken die Rechte von Frauen und Kindern im Frauenhaus. Gemeinsam mit Bewohner*innen und Fachkräften entwickelte Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) deshalb über drei Jahren hinweg ein Konzept für interne Beschwerdeverfahren und erprobte dieses an vier Modellstandorten im Bundesgebiet. Die daraus entstandene Handreichung für Beschwerdemanagement als wichtigem Instrument zur Partizipation soll dazu beitragen, die Qualität von Einrichtungen des Gewaltschutzes weiter zu verbessern, und ist ab sofort online verfügbar. Unterstützt wurde das Projekt mit Mitteln des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

„Bei Beschwerden in Frauenhäusern geht es um mehr als Kritik. Es geht um Empowerment. Nach oft jahrelangen Erfahrungen von Grenzüberschreitungen und Entmündigung ist es für die Bewohner*innen ein Akt der Selbstermächtigung, die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen, zu äußern – und damit ernst genommen zu werden“, erläutert Hanna Kopahnke, Referentin für Partizipation im Frauenhaus. „Ihrer Kritik systematisch Raum zu geben, heißt auch anzuerkennen, dass die Frauen und Kinder im Frauenhaus Expert*innen ihres eigenen Lebens sind.“

Die Praxisempfehlungen von FHK sollen Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen dabei unterstützen, ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement einzuführen und die Partizipation von Bewohner*innen zu fördern. Ein transparentes und niedrigschwelliges Beschwerdemanagement in Frauenhäusern wirkt antidiskriminierend und schwächt strukturelle Machtgefälle ab. „Langfristig trägt das zu einem konstruktiveren Klima innerhalb der Einrichtung und damit zur Entlastung der Mitarbeiter*innen bei“, erklärt Heike Herold, Geschäftsführerin von FHK.

Die erfolgreiche Umsetzung eines Beschwerdemanagements in Frauenhäusern leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Rechte gewaltbetroffener Frauen und für diskriminierungsfreie Unterstützungsleistungen, wie sie in der Istanbul-Konvention im Artikel 4 Absatz 3 gefordert werden. FHK bewertet das Vorhandensein eines internen Beschwerdemanagements und Beteiligung als wichtige Qualitätsmerkmale. „Zentral ist daher, dass die Finanzierung der Frauenhäuser auch Ressourcen beinhaltet, um die Perspektive der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder systematisch einzubeziehen“, so Herold.

Die 43-seitige Arbeitshilfe von FHK ist zusammen mit Praxismaterial ab sofort kostenfrei zum Herunterladen unter https://www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/partizipation verfügbar.

Über den Frauenhauskoordinierung e.V.

Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) vereint unter ihrem Dach zahlreiche bundesweite Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband e. V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) sowie einzelne Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfe- und Unterstützungssystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt die Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren. Mehr Informationen unter: http://www.frauenhauskoordinierung.de/ .

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Ansprechpartner:
Hanna Kopahnke
Referentin Partizipation
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E-Mail: kopahnke@frauenhauskoordinierung.de
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