Medien

Neuer Prozess gegen Katerina Andrejewa

Eine junge Frau in einem Gitterkäfig, die lächelnd das Victory-Zeichen zeigt: Die Bilder vom Prozess gegen die belarussische Journalistin Katerina Andrejewa erschütterte im Februar 2021 das Fernsehpublikum in aller Welt. Während eines Livestreams war die Korrespondentin des polnischen Fernsehsenders Belsat festgenommen und wegen angeblichen Aufrufs zur groben Verletzung der öffentlichen Ordnung zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. In diesem Herbst sollte sie freikommen. Doch nun steht Andrejewa erneut vor Gericht:  Am 4. Juli beginnt hinter verschlossenen Türen ein Prozess wegen Landesverrats gegen die Journalistin. Was genau ihr vorgeworfen wird, ist unbekannt. Ihr drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsentzug.

„Der neue Prozess gegen Katerina Andrejewa zeigt, wie weit die belarussischen Behörden mittlerweile gehen, um sich für die unabhängige Berichterstattung über die Proteste 2020 zu rächen“, erklärt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Im Schatten des Ukraine-Kriegs gehe es um eine völlige Entfernung unabhängiger Nachrichten und abweichender Meinungen aus der belarussischen Öffentlichkeit. „Die Behörden müssen die Anklage gegen Andrejewa fallen lassen und sie und sämtliche inhaftierten Medienschaffenden freilassen!“

Fünf Prozesse in einem Monat

Das Verfahren gegen Andrejewa ist nicht das einzige Beispiel für die zunehmende Härte gegen kritische Journalistinnen und Journalisten in Belarus. Allein im vergangenen Juni fanden fünf größere Prozesse gegen unabhängige Medienschaffende statt. Seit dem 23. Juni steht die Journalistin Irina Slawnikowa wegen der angeblichen Leitung einer extremistischen Formation und der Teilnahme an Aktivitäten zur groben Störung der öffentlichen Ordnung vor Gericht. Ihr drohen bis zu sieben Jahre Haft. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die frühere Reporterin des polnischen TV-Senders Belsat war bei der Rückkehr aus dem Urlaub im Oktober 2021 am Minsker Flughafen verhaftet und zunächst zu zwei 15-tägigen Administrativstrafen verurteilt worden. Anschließend wurde sie jedoch nicht freigelassen, sondern weiter festgehalten. Webseite und Social-Media-Kanäle von Slawnikowas früherem Arbeitgeber Belsat wurden im Sommer 2021 als extremistisch eingestuft, die Betreiber der Seiten zur extremistischen Formation erklärt. Zuletzt arbeitete Slawnikowa für den polnischen TV-Sender RVP.

Für Empörung sorgte auch der Prozess gegen Oksana Kolb. Ein Minsker Gericht sprach die Chefredakteurin der Wochenzeitschrift Nowy Tschas am 15. Juni der Teilnahme an Handlungen zur groben Verletzung der gesellschaftlichen Ordnung schuldig. Zuvor hatte sie zugegeben, an einem Protestmarsch im August 2020 teilgenommen zu haben. Die Strafe dafür: zweieinhalb Jahre Strafarbeit in einer offenen Strafvollzugsanstalt (Chimija). Bis zum Strafbeginn wurde Oksana Kolb auf freien Fuß gesetzt. Entrüstung riefen vor allem die Umstände ihrer Verhaftung hervor: Sicherheitskräfte waren am 20. April mit Schutzschildern und langstieligen Vorschlaghämmern in Kolbs Wohnung eingedrungen, um sie festzunehmen. Weder der Grund für ihre Verhaftung noch Kolbs Aufenthaltsort waren zunächst bekannt. Erst nach zwei Tagen informierten die Behörden über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Nowy Tschas erschien in einer Auflage von 7000 Stück und konnte auch in belarussischen Gefängnissen bezogen werden. Im August 2021 musste sie ihr Erscheinen einstellen, im Oktober 2021 wurde die Webseite der Zeitung blockiert.

Ganze Redaktionen im Visier

Auch der Fall von Andrej Kusnetschik veranschaulicht die Willkür der belarussischen Behörden: Der freie Journalist des US-finanzierten Senders Radio Swoboda wurde am 25. November 2021 verhaftet und zweimal für leichtem Hooliganismus zu je zehn Tagen Haft verurteilt. Nach dem Ablauf der Strafen blieb er jedoch in Haft und wurde am 8. Juni ein weiteres Mal verurteilt – zu sechs Jahren verschärfter Haft wegen Bildung einer extremistischen Formation. Gemeint ist damit offensichtlich Kusnetschiks Tätigkeit für Radio Swoboda. Allerdings wurde der Sender erst einen Monat nach der Verhaftung des Journalisten im Dezember 2021 als extremistisch eingestuft.

Sogar ganze Redaktionen wurden ins Visier genommen: Am 6. Juni begann hinter verschlossenen Türen der Prozess gegen Belarus´ älteste unabhängige Nachrichtenagentur Belapan. Auf der Anklagebank sitzen die Chefredakteurin Irina Lewschina, Ex-Direktor Dmitri Nowoschilow, der Mediamanager Andrej Alexandrow und seine Lebensgefährtin Irina Slobina. Die Anschuldigungen reichen von der Bildung einer extremistischen Formation über Steuerhinterziehung bis zu Organisation von Protesten und Landesverrat. Den Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft. Belapan war nach den Protesten 2020 als extremistische Organisation eingestuft und mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend festgenommen worden. Die Webseite der Agentur ist gesperrt. Ende Juni wurde der Prozess gegen Belapan zur Klärung verfahrensrechtlicher Fragen für mindestens zwei Monate ausgesetzt.

Selbst Spartenzeitschriften sind nicht vor Verfolgung sicher

Im Prozess gegen das Nachrichtenportal Tut.by legte die belarussische Justiz dagegen keine Pause ein: Das größte unabhängige Medienunternehmen von Belarus wurde am 14. Juni zur extremistischen Organisation erklärt. Dem Gerichtsbeschluss zufolge muss es nun aufgelöst werden. Das Urteil ist die nachgereichte juristische Grundlage für das Verbot von Tut.by.  Praktisch konnte das Portal bereits seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr berichten. An diesem Tag wurden Chefredakteurin Marina Solotowa und 14 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen angeblicher Steuerhinterziehung festgenommen, die Redaktionsbüros von Tut.by durchsucht und die Webseite des Portals blockiert. Noch immer sitzen Solotowa, Ex-Generaldirektorin Ljudmila Tschekina und die Redakteurin Jelena Tolkatschowa hinter Gittern. Das aus dem Exil arbeitende Nachfolgeprojekt zerkalo.io ist in Belarus als extremistisch eingestuft und wird blockiert.

Parallel zu den Verfahren bereitete die belarussische Justiz im Juni bereits die nächsten Prozesse vor. So wurde am 6. Juni ein Ermittlungsverfahren gegen Konstantin Solotych eingeleitet. Dem am 18. Mai festgenommenen Direktor der Zeitung Belarusy i Rynok wird das Anstacheln von Hass vorgeworfen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Auch Redakteure von Spartenzeitschriften sind vor Verfolgung nicht sicher: Am 17. Juni begann ein Ermittlungsverfahren gegen die tags zuvor festgenommene Julija Mudrewskaja, Chefredakteurin der Autozeitschrift Abw.by. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe sind bisher unbekannt. Gegen ihren Kollegen Jurij Gladtschuk, Redakteur für Spezialprojekte bei Abw.by wird wegen der Teilnahme an Aktionen zur groben Störung der öffentlichen Ordnung ermittelt. Gegen Witali Andros, Direktor der IT-Zeitschrift Dev.by, wird seit dem 26. Juni ermittelt. Die Vorwürfe gegen den am Vortag festgenommen Journalisten sind unbekannt.

Erneute Verhaftungen und Haftstrafen

Gleichzeitig verhafteten die Behörden im Juni mehrere Medienschaffende. So wurde Jewgeni Jertschak am 16. Juni wegen angeblichen Ungehorsams gegenüber Polizeibeamten zu 15 Tagen Haft veurteilt. Jertschak arbeitete als freier Fotograf für Tut.by. Der Reporter der Wochenzeitung Kommertscheskij Kurjer Dimitri Suslow wurde am 6. Juni zur gleichen Haftdauer wegen der angeblichen Verbreitung extremistischer Materialien verurteilt. Unklar ist der Fall von Nikolaj Markewitsch, der in den 1990er Jahren die Zeitung Pagonja gründete und heute im Passagiertransport tätig ist. Er wurde am 21. Juni festgenommen. Die Anschuldigungen gegen ihn sind unbekannt.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Belarus auf Rang 153 von 180 Ländern. 28 Medienschaffende sind derzeit in Haft. Mehr als 20 belarussische und internationale Medien wurden als extremistisch eingestuft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Reporter ohne Grenzen e.V.
Postfach 304108
10756 Berlin
Telefon: +49 (30) 60989533-0
Telefax: +49 (30) 2021510-29
http://www.reporter-ohne-grenzen.de

Ansprechpartner:
Reporter ohne Grenzen e.V.
Telefon: +49 (30) 60989533-0
E-Mail: kontakt@reporter-ohne-grenzen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel