Neuer Zuschlag entlastet Pflegebedürftige, ist aber nur bei längeren Heimaufenthalten deutlich spürbar
Im Januar 2022 zahlten die Pflegebedürftigen, die weniger als zwölf Monaten in einem NRW-Pflegeheim lebten, durchschnittlich 2.496 Euro aus eigener Tasche. Im Juli 2022 waren es 2.540 Euro. Bei ihnen haben die stark gestiegenen Personal- und Sachkosten, einschließlich Energiekosten, die finanzielle Erleichterung seit Anfang des Jahres bereits nahezu aufgebraucht.
Bei Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr in einem NRW-Pflegeheim leben, lag der Eigenanteil im Januar bei 2.314 Euro, im Juli bei 2.352 Euro im Juli. Bei einem Aufenthalt von über 24 Monaten erhöhte sich der Eigenanteil von 2.132 Euro im Januar auf 2.164 Euro im Juli. Pflegebedürftige, die länger als drei Jahre in einer NRW-Einrichtung leben, zahlten im Januar 2022 sowie im Juli einen Eigenanteil von 1.904 Euro. Ohne die Zuschläge hätte die Eigenbeteiligung für alle Pflegeheimbewohnende im Januar 2.542 Euro und im Juli 2.587 Euro betragen.
Bundesweit bleiben die Eigenanteile in NRW-Pflegeheimen damit bei den Eigenanteilen an der Spitze. Vom zweiten Jahr des Heimaufenthaltes an sind sie bundesweit bereits am höchsten.
vdek in NRW fordert Übernahme der Investitionskosten durch das Land NRW
„Die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in Nordrhein-Westfalen bleiben trotz des Zuschlags sehr hoch“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Er geht davon aus, dass die Belastungen weiter steigen werden, da ab September die Pflegekassen nur noch mit den Einrichtungen Verträge abschließen dürfen, die Tariflöhne zahlen. „Die Belastungen für die Pflegebedürftigen müssen gesenkt werden“, betont Ruiss. Er fordert die Landregierung auf, die Investitionskosten der Pflegeheime zu übernehmen. Dies würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 563 Euro pro Monat entlasten.
Hintergrund der Neuregelung:
Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für die pflegebedingten Anwendungen – dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) – den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Nach langen Diskussionen hat der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen prozentualen gesetzlichen Zuschlag eingeführt, den die Pflegekassen seit Januar 2022 zahlen.
Der Zuschlag bezieht sich ausschließlich auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Er ist gestaffelt. Im ersten Jahr beträgt er fünf Prozent am EEE, im zweiten 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent am EEE.
2021 lebten ca. 175.000 Pflegebedürftige in den rund 2.300 NRW-Pflegeheimen. Rund ein Drittel der Pflegeheimbewohnenden sind weniger als zwölf Monate in einer Einrichtung, ein Drittel zwischen einem und drei Jahren sowie ein Drittel über drei Jahre.
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungs-unternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 6,2 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen versichern und damit landesweit größte Kassenart sind.
– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 26931-0
Telefax: +49 (30) 2693129-00
http://www.vdek.com
Referentin für Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (231) 91771-20
E-Mail: baerbel.bruenger@vdek.com