OLB ernennt Head of Sustainability und verabschiedet Leitlinie für Nachhaltigkeit
Als Head of Sustainability wird Holger Sandker neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung des strategischen Rahmens für Nachhaltigkeit insbesondere die Erhebung von Kennzahlen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Prozessen im Rahmen der Nachhaltigkeitspolitik (ESG – Environmental, Social, Governance) in der gesamten Bank verantworten. Zudem wird der weitere Ausbau des Nachhaltigkeitsmanagements im Unternehmen zu seinen Aufgaben gehören. Holger Sandker berichtet direkt an Vorstandsmitglied und Chief Financial Officer Dr. Rainer Polster.
„Wir wollen das Thema Nachhaltigkeit in der OLB über alle Geschäftsbereiche hinweg und in zentralen Funktionen fest verankern und unsere entsprechenden Aktivitäten weiter ausbauen. Die Schaffung interner Strukturen und Prozesse ist hierfür ein wichtiger Schritt“, sagt Dr. Rainer Polster, „Holger Sandker bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Governance mit und ist zudem bestens innerhalb der Bank vernetzt. Damit ist er die ideale Besetzung, um dieses komplexe Thema für die OLB weiter voranzutreiben.“
„Banken nehmen eine Schlüsselrolle bei der Transformation hin zu einer nachhaltig ausgerichteten Wirtschaft ein. Wir wollen als OLB unsere Kunden auf dem Weg zu nachhaltigen Geschäftsmodellen begleiten und zugleich selbst mit gutem Beispiel vorangehen“, betont Holger Sandker, „schon seit Jahren ermittelt die OLB ihren eigenen ökologischen Fußabdruck und wird diesen weiter verringern.“
Holger Sandker ist seit dem Jahr 2004 bei der OLB tätig und hat zuletzt das Vorstandsbüro geleitet. In dieser Rolle hat er das Thema Nachhaltigkeit für die OLB von Beginn an verantwortet.
Nachhaltigkeitsleitbild der OLB
Die OLB hat in ihrer Strategie einen festen Rahmen für Nachhaltigkeit definiert, um ihre Kunden in Zukunft noch aktiver bei ihrer Transformation unterstützen zu können. Die vom Vorstand im Juli 2022 verabschiedete Leitlinie für Nachhaltigkeit verankert nun dieses Leitbild erstmals in der schriftlichen Ordnung der Bank.
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