Energie- / Umwelttechnik

Osterpaket: Wichtige EEG-Reform, aber noch keine Zeitenwende

80 Prozent Ökostrom bis 2030, die endgültige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli und 215 GW Photovoltaik: Der bne begrüßt Verbesserungen für die Gebäude-PV, einfachere Netzanschlüsse und die erweiterte Flächenkulisse für Solarparks im Osterpaket. Um auf die neue Realität im Wirtschaftskrieg zu reagieren, kann das allerdings nur der erste Schritt sein.

„Das Osterpaket soll die Energiewende massiv beschleunigen. 80 Prozent Erneuerbare bis 2030 – das ist eine klare Ansage. Für die Photovoltaik bringt das Paket eine Reihe von Verbesserungen. Der endgültige Wegfall der EEG-Umlage erleichtert neue Geschäftsmodelle und die Sektorenkopplung“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) die Änderungsanträge, die gestern im Ausschuss für Kilmaschutz und Energie beschlossen wurden. Sie sind gemeinsam mit den eigentlichen Gesetzentwürfen die Beschlussvorlage für das Osterpaket.

Der bne begrüßt vor allem die deutlichen Verbesserungen für die Photovoltaik: „Es wird einfacher, Volleinspeisung und Eigenversorgung zu kombinieren. Das ist richtig und hilft, die Dächer voll zu bekommen. Gut ist auch, dass die unsinnige Spitzenlastkappung kleiner PV gestrichen wird“, so Busch. Die Flächenkulisse für Solarparks wurde zudem deutlich erweitert, was zu einem schnellen Zubau erneuerbarer Kapazitäten führen wird. Zu begrüßen ist auch, dass die Innovationsausschreibungen um weitere 200 MW aufgestockt werden.

„Ein wichtiger Erfolg sind auch die Vereinfachungen bei den Netzanschlüssen für dezentrale PV-Anlagen. Endlich wird angefangen, Prozesse zu digitalisieren und bundesweit zu standardisieren. In beschleunigten Online-Verfahren und über Internetportale sollen Genehmigungen innerhalb von einem Monat erfolgen. Hier sind viele Vorschläge des bne auf offene Ohren gestoßen“, betont Busch. Außerdem werden Netzbetreibern strengere Transparenzvorgaben auferlegt. Auch die verpflichtende Netzüberwachung ist eine deutliche Verbesserung.

Das Paket ordnet außerdem das Spannungsfeld zwischen marktlicher und netzdienlicher Flexibilität. Die Bundesnetzagentur ist jetzt am Zug, um den Paragraph 14a EnWG – wie vom Bundestag vorgegeben – marktgerecht auszugestalten. „Mit den Leitlinien des neuen §14a EnWG wird marktlichen Anreizen klar der Vorzug gegeben, Zwangsabschaltungen sollen nur Ultima Ratio sein“, so Busch.

Doch bei allem Lob: „Die nun notwendige Geschwindigkeit beim Erneuerbaren-Ausbau wird so noch nicht erreicht. Eine echte Zeitenwende wie z.B. bei der Geschwindigkeit und Fokussiertheit beim Bau von LNG Terminals ist hier noch nicht in Sicht. Im Bereich der Erneuerbaren bleiben viele Beschlüsse noch auf dem Stand vor dem Krieg und bilden lediglich den Koalitionsvertrag ab”, kommentiert Busch.

Gestrichen wurde erstaunlicherweise die Treibhausgasneutralität des Stromsektors bis 2035. Das ist mindestens überraschend, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung sich jüngst auf dem G7-Treffen bereits auf das Jahr 2035 als Zieljahr der Dekarbonisierung international verpflichtet hat.

Es bleibt unverständlich, dass die Chance verpasst wurde, die Subventionierung von Erdgas-KWK zu beenden. Die weitere Förderung des Erdgas-Verbrauchs widerspricht allen Bemühungen zur Gas-Einsparung angesichts drohender Knappheiten.

„Nach dem Osterpaket ist also vor dem Sommerpaket. Im Entschließungsantrag sind bereits wichtige Folge-Aufgaben benannt. So sollen die Verzerrungen im Steuerrecht bei Solarparks beseitigt werden, um Hofübergaben zu erleichtern, etwa bei der Erbschaftssteuer. Dazu hat der bne bereits einen konkreten Lösungsvorschlag entwickelt. Positiv ist auch, dass im Entschließungsantrag Verbesserungen bei Quartierslösungen angestoßen werden“, so Busch abschließend.

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