Energie- / Umwelttechnik

Zumeldung: Gesetzliche Neubau-Vorgaben

Medienberichten zufolge will der Bundestag morgen beschließen, die Mindestanforderungen für Neubauten ab 2023 auf das Effizienzniveau EH 55 im Gebäudeenergiegesetz anzuheben. Aus dem vorab bekannt gewordenen Entwurf geht jedoch hervor, dass die Anforderungen für die Gebäudehülle nicht verschärft werden sollen. Dazu erklärt Jürgen Leppig, der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbands GIH:

„Eine Erhöhung des Mindeststandards ist grundsätzlich sinnvoll und klimapolitisch unbedingt geboten. Allerdings reduziert nur eine effiziente Gebäudehülle den Energiebedarf einer Immobilie nachhaltig – sie ist entscheidend dafür, wie viel Energie ungenutzt nach außen verpufft. Durch den Verzicht auf Anforderungen an die Hülle wird der Energieverbrauch des Gebäudes im Gesetzesentwurf im Vergleich zum derzeit geltenden Recht nicht reduziert. Lediglich die Anforderungen an die Haustechnik sind durch den somit verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien gestiegen.

Mit Blick auf die aktuelle Energieproblematik mit exorbitant gestiegenen Energiekosten wäre es aber angebracht, an jeder möglichen Stelle Energie einzusparen. Denn: Mit der durch moderne Gebäudetechnik zusätzlich erzeugten Energie ließe sich weit Besseres anfangen, als sie sogleich über eine schlechte Gebäudehülle wieder zu verlieren – und das über die kommenden Jahrzehnte hinweg. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, die Anforderungen des Effizienzhauses 55 in das GEG eins zu eins zu übernehmen: sowohl beim Einsatz erneuerbarer Energien als auch bei der Gebäudeeffizienz.“

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