Gesundheit & Medizin

COVID-19-Schutzgesetz: „Kaum zusätzlicher Schutz für Pflege und Eingliederungshilfe“

Anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zum Entwurf eines COVID-19-Schutzgesetzes sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer:

„Dieses Gesetz bietet kaum zusätzlichen Schutz, sondern glänzt vor allem mit Aktionismus und zusätzlicher Bürokratie zulasten der Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Es suggeriert, dass die Einrichtungen nach über zwei Jahren Pandemie über die Umsetzung von Hygieneregelungen belehrt werden müssten. Gleichzeitig werden sie mit neuen bürokratischen Verpflichtungen und personellen Belastungen überzogen. Das ist rücksichtslos gegenüber den engagierten Teams der Einrichtungen.

Weder ist eine weitere Verpflichtung zur Erstellung von Hygieneplänen sinnvoll, weil diese vorhanden und bewährt sind, noch brauchen die Einrichtungen einen staatlich verordneten Impfbeauftragten. Die Einrichtungen haben sich auch in der Vergangenheit darum gekümmert, möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern Schutz durch eine Impfung zu verschaffen. Jetzt will ihnen der Gesundheitsminister offenbar die Verantwortung für niedrige Impfquoten zuschieben. Dabei weiß er genau, dass das Engagement der Länder und die zugehenden Impfangebote der Hausärzte für den Erfolg einer Impfkampagne ausschlaggebend sind. Das belegen die sehr unterschiedlichen Impfquoten von Pflegeheimbewohnenden in den Bundesländern.

Die neuen Maßnahmen bringen einen erheblichen bürokratischen und personellen Mehraufwand mit sich. Zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Schutzausrüstung, sind geblieben, während der Pflege-Rettungsschirm ausgelaufen ist. Die Einrichtungen müssen finanziell abgesichert flexibel auf die Herausforderungen in Zeiten der Pandemie reagieren und passgenaue Krisenbewältigungsstrategien umsetzen können. Dafür hat sich der Pflege-Rettungsschirm bewährt. Man kann nicht den Aufwand in den Einrichtungen erhöhen und die finanzielle Absicherung streichen. Die Bundesregierung muss dringend eine Nachfolgeregelung auf den Weg bringen, damit die Pandemieprävention nicht zu personellen oder wirtschaftlichen Zwangslagen in der Pflege und der Eingliederungshilfe führt.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro.

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