Deutscher Hausärzteverband: Geplantes Dispensierrecht für Hausärzte für antivirale Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen
„Dass Hausärztinnen und Hausärzte zukünftig die Möglichkeit haben sollen, antivirale Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen wie beispielsweise Paxlovid direkt an ihre Patientinnen und Patienten abzugeben, ist ein großer Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und -Patienten.
Paxlovid muss möglichst früh während der Erkrankung, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden. Daher ergibt es absolut Sinn, dass die Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit erhalten sollen, die Behandlung sehr zeitnah zu beginnen.
Paxlovid ist ein hochwirksames Medikament, von dem allen voran Risikopatientinnen und
-Patienten profitieren. Bei der Verschreibung müssen die Hausärztinnen und Hausärzte verschiedene Wechselwirkungen berücksichtigen und unter Umständen andere Arzneimittel für kurze Zeit absetzen. Der Einsatz ist folglich nicht trivial und muss im Einzelfall abgewogen werden. Richtig eingesetzt, können die Medikamente die Sterblichkeit deutlich senken.
Nun geht es darum, praktikable Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, wie die Patientinnen und Patienten, die von einer Therapie mit antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen in besonderem Maße profitieren, sehr früh nach einer Infektion identifiziert werden können. Das betrifft unter anderem die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die bekanntlich besonders gefährdet sind.
Wichtig ist dabei noch einmal zu betonen: Paxlovid ist kein Ersatz für die Impfung. Die Impfung ist und bleibt der beste Schutz gegen einen schweren Verlauf.“
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