Medien

GDL instrumentalisiert SWEG Bahn Stuttgart GmbH um organisationspolitische Interessen im SWEG-Konzern durchzusetzen und bricht Tarifverhandlungen ab

Am 14. Juli 2022 wurden in Stuttgart mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) unter Beteiligung des Arbeitgeberverbandes Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) die Tarifverhandlungen für die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) sowie deren neue Konzerntochter SWEG Bahn Stuttgart GmbH (SBS) aufgenommen. Die zunächst konstruktiven Gespräche über einen Tarifvertrag für die SBS sind nun in eine Sackgasse geraten, da die GDL offensichtlich ein überaus verhandlungsfähiges Angebot für die SBS ablehnt, um ihre organisationspolitischen Interessen im SWEG-Konzern und die Forderung nach einem Konzernabschluss durchzusetzen. Die SWEG ist nach wie vor gesprächsbereit und legte der GDL am heutigen Mittwoch, den 24. August 2022, ein weiteres, verbessertes Angebot vor.

Obwohl die SWEG der Gewerkschaft ein Angebot für die SBS unterbreitete, das spürbar über den marktüblichen Konditionen liegt, hat die GDL in der jüngsten Verhandlungsrunde am 18. August 2022 angekündigt, dieses abzulehnen. Stattdessen fordert die GDL einen Konzern-Rahmentarifvertrag für die gesamte SWEG-Unternehmensgruppe. Die SWEG besteht allerdings von Beginn an auf eine strikte Trennung beider Tarifverhandlungen, da diese in keinem Zusammenhang stehen. Zudem ist derzeit noch offen, ob beide Unternehmen über das Jahr 2023 hinaus in einem Konzern miteinander verbunden sein werden. Des Weiteren arbeitet die SWEG seit Jahrzehnten sehr gut mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen. Der zur Anwendung kommende Eisenbahn-Tarifvertrag (ETV) wurde in dieser Zeit kontinuierlich im Sinne der Beschäftigten und des Unternehmens weiterentwickelt. „Bei der SWEG herrscht eine große Zufriedenheit unter den Mitarbeitenden, insbesondere bei der flexiblen Gestaltung ihrer Arbeitszeit und bei der Bezahlung. Es gibt keinen Grund, sich mit einem anderen Tarifvertrag zu beschäftigen“, sagt Tobias Harms, Vorsitzender der Geschäftsführung der SWEG.

Die SWEG ist dennoch verhandlungsbereit. Seitens der Geschäftsführung wurde daher heute entschieden, der GDL ein weiteres, verbessertes Angebot vorzulegen, welches rückwirkend zum 1. Januar 2022 eine Erhöhung der tarifvertraglichen Monatsvergütungen um rund 4,2 Prozent beinhaltet. Dieses Tarif-Angebot liegt damit nochmals deutlich über den marktüblichen Konditionen.

„Die GDL verwehrt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SBS bewusst einen sehr guten Tarifabschluss, nur um innerhalb der SWEG an Einfluss zu gewinnen. Die Gewerkschaft muss umgehend dieses machtpolitische Spiel abbrechen und ihrer Verantwortung für die Beschäftigten der SBS nachkommen“, fordert Tobias Harms. Die SWEG sei auch weiterhin zu einem schnellen Tarifabschluss für die SBS bereit, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der aktuellen Situation gestiegener Lebenshaltungskosten rasch spürbar mehr Geld erhalten.

SWEG-Aufsichtsratschef Prof. Uwe Lahl erläutert: „Wir verstehen uns als fairen Arbeitgeber, der sich seiner Verantwortung für seine Beschäftigten bewusst ist. Wir sind daher um ein gutes Auskommen und gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten bemüht. Nun ist es jedoch an der GDL, Entgegenkommen zu zeigen, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die Tarifverhandlungen für die SBS zu einem schnellen sowie für beide Seiten tragbaren Abschluss zu bringen.“

Die SWEG hatte die heutige SWEG Bahn Stuttgart (ehem. Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH; ABRB) zum Jahresbeginn 2022 übernommen, nachdem der Altgesellschafter, die Abellio GmbH, sich in ein Schutzschirmverfahren im Rahmen des Insolvenzrechts begeben hatte. Um den Verkehr auf den Strecken im Stuttgarter Netz/Neckartal für die Fahrgäste und die Arbeitsplätze von insgesamt 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sichern, hatte sich die SWEG als Landesgesellschaft für den Kauf der Unternehmenseinheit in Baden-Württemberg entschieden. Dadurch blieb das Unternehmen in seiner Gesamtheit erhalten und das Insolvenzverfahren für die ehemalige ABRB konnte abgeschlossen werden. Eine Zerschlagung wurde abgewendet.

Die SBS fährt zunächst für zwei Jahre als eigenständige Tochter unter dem Dach der SWEG. Dafür erhielt das Unternehmen im Zuge einer Notmaßnahme nach europäischem Vergaberecht für zwei Jahre einen neuen Verkehrsvertrag. Mit Ablauf dieser Frist werden die Zugverkehre im Stuttgarter Netz/Neckartal sowie die die Gesellschaft selbst neu ausgeschrieben. Die SWEG wird sich bei dieser Ausschreibung ebenfalls bewerben.

Über die SWEG Bahn Stuttgart GmbH

Die SWEG Bahn Stuttgart GmbH befährt im Auftrag des Landes Baden-Württemberg das 510 Kilometer lange Stuttgarter Netz/Neckartal und erbringt aktuell pro Jahr insgesamt 7,3 Millionen Zugkilometer. Gegründet wurde die Gesellschaft Mitte 2017 als Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) unter dem Dach der Abellio GmbH. Seit dem 1. Januar 2022 ist das Unternehmen eine hundertprozentige Tochter der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG). Die SWEG ist ein Verkehrsunternehmen mit Hauptsitz in Lahr/Schwarzwald, das in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehr im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter- und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Bei der SWEG arbeiten über 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SWEG Bahn Stuttgart GmbH
Presselstraße 10
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (7821) 27020
Telefax: +49 (711) 98692394
https://www.sweg.de/sbs

Ansprechpartner:
Hannelore Schuster
Leiterin Marketing & Kommunikation / Pressesprecherin SWEG Bahn Stuttgart GmbH
Telefon: +49 (711) 986923-16
E-Mail: Annemone-Hanelore.Schuster@sweg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel