Infektionsschutzgesetz: Wirrwarr statt Klarheit
Ausdrücklich schließt sich Pinkowski der Empfehlung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych, an, der Bund solle sich bei seinen Plänen zum Impfen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) beraten lassen. Diese empfiehlt die vierte Impfung bislang für Menschen ab 70 Jahren. Dass die Politik die Empfehlungen der STIKO schon in der Vergangenheit häufiger missachtet hat, hatte Pinkowski bereits mehrfach kritisiert. "Vertrauen Sie auf Ihre Fachleute und öffnen Sie nicht die Hintertür für eine generelle Impfpflicht!"
"Wirrwarr statt Klarheit: ein Kommunikationsdesaster! Das gilt auch für die vorgesehenen Regelungen zur Maskenpflicht, " erklärt Pinkowski. So sei es zwar grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf den Ländern das Rüstzeug für eine dezentrale Bekämpfung der Pandemie zu Verfügung stelle und diese bei entsprechender Infektionslage ab Oktober auch wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. "Doch wie man Ausnahmen für Frischgeimpfte, bei denen die Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt, etwa im Restaurant oder bei Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen umsetzen will, bleibt schleierhaft. Auch hierfür gibt es keine wissenschaftliche Evidenz."
Auch wenn der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes positive Elemente wie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen beinhalte und endlich die Bedürfnisse von Kindern berücksichtige, fordert Pinkowski den Gesetzgeber auf, die Aussagen zum Impfen und zur Maskenpflicht zu überarbeiten. "Wir brauchen klare Vorgaben auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse! Im Vordergrund muss immer der Schutz der vulnerablen Gruppen stehen, genau wie das Offenhalten der Schulen. "
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