Inflationsausgleich bringt keine Entlastung, denn für 77 Prozent der Generika gilt er überhaupt nicht
Darum trifft die Inflation die Generika-Herstellern besonders hart:
- Der Inflationsausgleich gilt nur für einen kleinen Teil der Generika. Denn er ist nur auf Arzneimittel anwendbar, die keinem Festbetrag unterliegen. Da aber 77 Prozent der Generika (PZN) festbetragsgeregelt sind (d.h. es gibt einen Maximalbetrag, den die Krankenkasse dem Hersteller erstattet), können die Unternehmen den Inflationsausgleich nur für einen kleinen Teil ihrer Arzneimittel überhaupt geltend machen.
- Der Inflationsausgleich kann Preissteigerungen nur bedingt abmildern. Denn er ist nicht auf die pharmazeutische Industrie zugeschnitten. Er orientiert sich am Verbraucherpreisindex – d.h. er misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Für die Berechnung des Verbraucherpreisindexes wird ein Warenkorb zugrunde gelegt, der 650 Güterarten umfasst. Diese sind allesamt auf private Bedarfe – nicht aber auf Posten wie Fracht und Papier ausgelegt, die bei der Produktion von Arzneimitteln etwa für Logistik und Ausgangsstoffe anfallen.
- Generika-Hersteller bleiben auf den erhöhten Kosten sitzen. Denn ein Netz aus Kostensparinstrumenten verhindert eine Anpassung der Preise bei Arzneimitteln. Festbeträge, Rabattverträge sowie das Preismoratorium haben diese auf Kellerniveau einbetoniert und machen – verschärft durch den politisch gewollten und extrem harten Wettbewerb der Hersteller untereinander – die Produktion einiger generischer Arzneimittel derzeit unwirtschaftlich.
Was bedeutet das für die Generika-Hersteller?
Dazu Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika: „Wenn wir die Versorgung mit Generika sichern wollen, müssen wir angesichts der explodierenden Kosten den Preisdruck lockern. Der Inflationsausgleich reicht dafür bei weitem nicht aus. Anderenfalls muss uns klar sein, dass sich Hersteller zurückziehen. Denn wenn die Kosten die Preise übersteigen, droht ein Verlustgeschäft – und das kann sich kein Unternehmen leisten.“
Pro Generika ist der Verband der Generika- und Biosimilarunternehmen in Deutschland. Wir vertreten die Interessen seiner Mitglieder, die Generika und Biosimilars entwickeln, herstellen und vermarkten. Durch den Einsatz von Generika und Biosimilars werden im Gesundheitssystem wichtige finanzielle Ressourcen eingespart – bei gleichbleibend hoher Qualität der Arzneimittelversorgung. Generika und Biosimilars sorgen damit für nachhaltigen Zugang der Patienten zu modernen Arzneimitteln.
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