Energie- / Umwelttechnik

Keine Benachteiligung für kleine Elektrolyseure

Für den Durchbruch der Wasserstoff-Technologie darf es keine aufwändigen Hürden für kleinere Elektrolyseure bei den Genehmigungsverfahren geben, fordert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).

Kleinere Elektrolyseure sollen bei den künftigen Genehmigungsverfahren nicht benachteiligt werden, betont der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). „Der klimapolitisch unverzichtbare Durchbruch der Wasserstofftechnologie wird durch die Überlegungen ausgebremst, die es derzeit in den in Reihen der EU-Kommission in Brüssel gibt“, kritisierte Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender im LEE NRW, auf dem heute in Essen stattfindenden 21. Energierechtstag. „Die Bundesregierung muss verhindern, dass kleine Elektrolyseurseinheiten, die das technologische Rückgrat für den Aufbau einer dezentralen, erneuerbaren Wasserstoffproduktion sind, durch bürokratische Hürden verhindert werden.“ Elektrolyseure sind die für die Wasserstoffwirtschaft notwendigen technologischen Systeme, mit denen Wasser in seine Basisbestandteile Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten wird.

Für Griese geht der vorliegende Entwurf der EU-Kommission, mit der die Industrieemissions-Richtlinie vom 5. April 2022 geändert werden soll, „in die völlig falsche Richtung.“ Danach sollen für Elektrolyseure aller Größenklassen die gleichen Genehmigungsverfahren gelten, sprich eine aufwändige Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). „Das kostet Zeit und vor allem Geld, das den Herstellern von kleineren Elektrolyseurseinheiten fehlt“, so Griese. Damit kleinere und mittelgroße Gewerbe- und Industriebetriebe ihre Produktionsprozesse vor Ort auf Basis grünen Wasserstoffs klimafreundlich umbauen können, führe kein Weg an kleineren Elektrolyseuren vorbei: „Die großen Elektrolyseuren mit mehreren hundert Megawatt Leistung machen sicherlich an der Küste Sinn, wo demnächst große Menge Offshore-Windstrom erwartet werden, aber in einem Flächenland wie NRW brauchen wir für die Dekarbonisierung kleinere, dezentrale Einheiten“, erklärte LEE NRW-Vize Griese.

Der LEE NRW plädiert dafür, dass die Genehmigungsverfahren an die Größe der Elektrolyseure gekoppelt werden – und zwar auf Basis einer Staffelung: kleinere Elektrolyseure sollen genehmigungsfrei in Betrieb genommen werden können, mittelgroße sollen nur ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren durchlaufen müssen. Erst für größere Anlagen soll das komplette BImSchG-Vollverfahren vorgeschrieben werden.

Neben einer Verschlankung der Genehmigungsverfahrung forderte Griese auf dem Energierechtstag in Essen auch eine verbesserte Förderung an. Brüssel habe über das sogenannte IPCEI-Programm (= Important Project of Common European Interest) erste Wasserstoff-Projekte in Deutschland gefördert, was nach Einschätzung des LEE NRW nur ein erster Schritt sein könne. „Wir brauchen eine gezielte Förderung für Projekte zur dezentralen Erzeugung von grünem Wasserstoff und anderseits auch für die entsprechende Skalierung der dezentralen Technologien“, unterstrich Griese.

Eine möglichst große Zahl dezentraler Elektrolyseure ist für den LEE NRW auch die Voraussetzung dafür, dass die bislang in der Nationalen Wasserstoffstrategie und in der Wasserstoff-Roadmap des Landes NRW geplanten Importe grünen Wasserstoffs deutlich reduziert werden können: „Es hilft uns künftig über nicht weiter, wenn wir die Abhängigkeit bei den fossilen Energien von einigen wenigen Potentaten gegen die Abhängigkeit von anderen demokratiefeindlichen Machthabern beim grünen Wasserstoff eintauschen“, warb Griese in Essen für eine möglichst breit angelegte Produktion von grünem Wasserstoff in heimischen Landen.

Welch große wirtschaftliche Chancen heimisch erzeugter Wasserstoff auf Basis erneuerbarer Energien bietet, hat der LEE NRW bereits im Spätherbst 2020 in einer Studie vom Wuppertal Instituts und DIW Econ errechnen lassen. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass mit der heimischen Produktion von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien unglaubliche Wertschöpfungseffekte verbunden sind: 800.000 Jobs und 30 Milliarden Euro jährliche Wertschöpfung könnten in den kommenden Jahren geschaffen werden.

Voraussetzung dafür ist aber ein massiver Ausbau Erneuerbarer Energien bundes- und landesweit. Thoms Griese: „Sozusagen als Eselsbrücke gibt es dafür einen einprägsamen Spruch: Nur wer Windenergie sät, kann Wasserstoff ernten!

Über den Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Nordrhein-Westfalen bündelt der LEE NRW die Interessen aus allen Bereichen der Energiewende. Zum Verband zählen mittelständische Unternehmen, Verbände und Bürger. Das gemeinsame Ziel: 100% Erneuerbare Energien bis 2045 – in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Dafür engagieren sich auch fünf LEE-Regionalverbände als kompetente Ansprechpartner vor Ort. Denn im Energieland Nr. 1 ist die Branche wichtiger Arbeitgeber für 46.000 Beschäftigte, die 2017 ein Umsatzvolumen von 10 Mrd. Euro erwirtschafteten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
Marienstraße 14
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9367-6060
Telefax: +49 (211) 9367-6061
http://www.lee-nrw.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Köpke
Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 9367-6064
E-Mail: ralf.koepke@lee-nrw.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel