Krankenhaus-Vorhaltekosten: AOK legt Reformvorschläge vor
Ausgangspunkt einer künftigen Vorhaltefinanzierung soll nach dem AOK-Modell eine Reform der Krankenhausplanung sein, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert. „Die Reform der Krankenhausplanung und die Neujustierung der Vorhaltefinanzierung müssen Hand in Hand gehen“, fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
Um das zu erreichen, schlägt die AOK-Gemeinschaft zunächst eine Reihe von Festlegungen durch die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor: Der G-BA soll eine bundeseinheitliche Planungssystematik auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen sowie einen Populationsbezug und Strukturanforderungen im Sinne von Mindestkriterien für die Krankenhäuser definieren.
Vorhaltepauschalen sollen Impulse für Modernisierung setzen
Das AOK-Modell sieht eine Finanzierung der Vorhaltekosten über Strukturpauschalen vor. „Diese Vorhaltepauschalen sollen an konkrete Anforderungen in Bezug auf die personelle und technische Ausstattung eines Krankenhauses geknüpft werden“, erklärt Reimann. „So können wir mit den Vorhaltepauschalen echte Impulse für eine Modernisierung der Krankenhauslandschaft setzen.“ Zugleich müsse eine Doppelfinanzierung von Vorhaltekosten aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Daher schlägt die AOK-Gemeinschaft vor, die erforderlichen Mittel durch eine Ausgliederung aus den DRG-Fallpauschalen zu refinanzieren. Damit wird gleichzeitig die Vergütung pro Fall reduziert. „Das vermindert Anreize zur Durchführung von medizinisch nicht notwendigen Operationen aus rein ökonomischen Gründen, die im aktuellen System ein großes Problem darstellen“, so Reimann.
Der AOK-Vorschlag sieht vor, dass die Bundesländer künftig Versorgungsaufträge an die Kliniken zuweisen, die an Vorhaltepauschalen gekoppelt sind. Die Krankenhäuser sollen die ihnen zustehende Vorhaltepauschale dann direkt bei einem Sonderfonds abrufen können, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet wird.
Budgetverhandlungen nicht durch Vorhaltefinanzierung belasten
„Mit unserem Modell wird eine weitere Verkomplizierung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhindert“, betont AOK-Vorständin Carola Reimann. So wäre die Vorhaltefinanzierung künftig nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Kliniken vor Ort. Stattdessen teilen die Länder jedem Krankenhaus seine Versorgungsaufträge mit, aus denen sich die Ansprüche auf Vorhaltefinanzierung aus dem Sonderfonds beim BAS ergeben. Die Ausgliederung eines pauschal festgelegten Anteils von Vorhaltekosten aus allen DRG und über alle Leistungsbereiche hinweg verhindert zudem strategische „Leistungsverschiebungen“ durch die Kliniken. „Zugleich erhalten die Krankenhäuser mehr Planungssicherheit – und der Einfluss der Länder auf die Gestaltung einer bedarfsgerechten Kliniklandschaft wird durch die Reform der Krankenhausplanung gestärkt“, so Reimann.
Vorschläge an Regierungskommission zur Krankenhausreform übermittelt
Die AOK-Gemeinschaft hat ihre Vorschläge an die im Mai 2022 berufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung übermittelt. „Damit wollen wir einen konstruktiven Beitrag zum Gelingen der Krankenhausreform leisten“, betont Carola Reimann. Neben Vorschlägen zur Reform der Vergütung von Pädiatrie und Geburtshilfe soll die Kommission auch Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen. Laut Koalitionsvertrag soll das bisherige System um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen ergänzt werden.
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 34646-0
Telefax: +49 (30) 34646-2502
http://www.aok-bv.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de