Natur & Garten

Mundraub: Verbotene Früchte

Auch in diesem Jahr berichten Landwirte von Diebstählen auf Feld und Acker. Manche Menschen scheinen die regionalen Produkte so sehr zu locken, dass sie sich direkt selbst bedienen. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) appelliert deshalb an die Öffentlichkeit, nicht unerlaubt Feldfrüchte zu pflücken.

Verlockend sehen die roten Äpfel, Kürbisse, Kartoffeln oder auch Erdbeeren allemal aus. Doch dies darf nicht zum Anlass genommen werden, diese einfach für den privaten Gebrauch zu ernten, erklärt der RLV. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Kavaliersdelikte, es ist verboten. In dieser Hinsicht appelliert der RLV an die Vernunft der Selbstpflücker. „Landwirte arbeiten das ganze Jahr über für diese eine Ernte, im Prinzip steht also der Jahreslohn dort auf dem Feld. Nimmt der Diebstahl Überhand, tut das ordentlich weh und kostet Geld und Nerven.“ Im schlimmsten Fall werden bei den unerlaubten Pflückaktionen noch Pflanzen oder Äste beschädigt, sodass zusätzlich noch Folgekosten entstehen können. Auch bringt es nicht viel, sich am Futtermais zu bedienen, denn der ist weniger als Grillgut, sondern eher als Kuhfutter gedacht.

Nicht jede Region macht hierbei dieselben Erfahrungen, doch viele landwirtschaftliche Betriebe weisen im bevölkerungsreichen Rheinland eine große Nähe zu Stadt und Zivilisation auf. Der Verband bittet daher, auf die Selbstbedienung zu verzichten und die Flächen und darauf wachsende Lebensmittel sowie ihre Produzenten zu respektieren. Viele Landwirte bieten zudem Extra-Felder an, auf denen Früchte gegen Bezahlung gepflückt werden können.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Rochusstraße 18
53123 Bonn
Telefon: +49 (228) 52006-100
Telefax: +49 (228) 52006-159
http://www.rlv.de

Ansprechpartner:
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V.
E-Mail: info@rlv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel