Nebelkerzen und Verletzung der Tarifautonomie
„Entgegen den Behauptungen der SWEG ist die Forderung der GDL nach einem Konzern-Rahmentarifvertrag legitim und folgerichtig, weil unter dem Dach der SWEG mehr als ein Eisenbahnverkehrsunternehmen fährt. Wieso sollten wir unterschiedliche Einkommen für Lokomotivführer in ein und demselben Konzern hinnehmen, wenn wir in dieser Tarifrunde für beide Gesellschaften Forderungen erhoben haben?“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Die Vorwürfe gegen die GDL stellen nichts anderes dar als den Versuch der SWEG-Geschäftsführung, sich mit einem Teil der Eisenbahnverkehrsunternehmen in der SWEG dem Marktniveau zu entziehen.“
Bundesweit einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen
Im Übrigen stelle die GDL keinerlei Forderungen zu Stadtwerken oder Busbetrieben. „Wir schaffen bundesweit einheitliche Arbeits- und Einkommensbedingungen für das direkte Personal in den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Dieser Prozess ist weit fortgeschritten, wird noch in diesem Jahr erfolgreich vollendet und macht auch vor der SWEG nicht Halt.“
Befremdlich sowohl in der Sache als auch formal muten die Äußerungen des SWEG-Aufsichtsratschef Uwe Lahl an: Weselsky: „Das ist aus Sicht der GDL ein ungehöriger Eingriff in die Tarifautonomie“.
Tarifliche Qualitätsstandards
Die GDL wird das vorliegende Angebot bewerten und sich dazu äußern. Fakt ist: Tarifliche Qualitätsstandards sind unteilbar und für alle Unternehmen gleichermaßen gültig. Eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer wird es mit der GDL nicht geben.
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