Neue Adler-Turbulenzen: Bafin attestiert falsche Bewertung von Immobilienprojekt Düsseldorf-Gerresheim
Bafin bestätigt erstmals Manipulations-Verdacht im Adler-Konzern
Bei Adler-Anlegern schrillen erneut die Alarmglocken. Bereits im Herbst 2021 waren erstmals kritische Stimmen gegen den Adler-Konzern aufgekommen. Ein Shortseller, der bereits den Wirecard-Skandal ins Laufen gebracht hatte, vermutete manipulierte Konzern-Bilanzen. Grundstücke sollen zu hoch bewertet worden sein. Der in Luxemburg ansässige Immobilien-Konzern hatte Ende April einen Jahresabschluss für 2021 vorgelegt, für den die KPMG-Wirtschaftsprüfer das Testat verweigerten. Die Bundesfinanzaufsicht Bafin, die daraufhin Überprüfungen einleitete, hat jetzt den Verdacht in einer Teil-Fehlerfeststellung bestätigt. „Das Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“ in Düsseldorf-Gerresheim wurde mit 375 Millionen Euro angesetzt und damit um mindestens 170 Millionen Euro bis höchstens 233 Millionen Euro zu hoch bewertet“, teilte die Bafin am 1. August 2022 mit.Nach Ansicht der Behörde handle es sich bei der Bewertung der Immobilie nicht um einen repräsentativen Preis, der in einem „geordneten Geschäftsvorfall“ bei einem Verkauf hätte erzielt werden können.
Zur Erklärung: Die von der Bafin festgestellte Überbewertung in Höhe von mindestens 170 Millionen Euro entspricht der Differenz zwischen dem angesetzten Wert von 375 Millionen Euro und dem Buchwert zum 30. Juni 2019 (205 Millionen Euro). Verglichen mit den ursprünglichen Anschaffungskosten von 142 Millionen Euro liegt die Überbewertung bei höchstens 233 Millionen Euro. Innerhalb dieser Bandbreite hätte der korrekte beizulegende Zeitwert ermittelt werden müssen (Fair Value im Sinne der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS). Der Immobilienwert, der implizit im Verkaufsvertrag über die Anteile an der Eigentümerin des Gerresheim-Areals vereinbart und der Bewertung zugrunde gelegt wurde, stellte keinen Fair Value dar. Die Adler Real Estate AG unterstellte bei der Bewertung, dass das Gerresheim-Areal wie geplant bebaut werden kann, obwohl die hierfür erforderlichen Genehmigungen noch nicht vorlagen. Damit wurden Annahmen zu Verwendungsmöglichkeiten zugrunde gelegt, die zum 31. Dezember 2019 nicht sicher gegeben waren. Zudem war der Verkaufsvertrag nach Ansicht der Bafin kein geordneter Geschäftsvorfall zwischen beliebigen Marktteilnehmern.
Die Überprüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 dauert nach Mitteilung der Bafin noch an. Gleiches gilt für die Prüfung der Geschäftsjahre 2020 und 2021. Von der Möglichkeit einer Teil-Fehlerfeststellung macht die Behörde erstmalig Gebrauch, um den Kapitalmarkt bereits während einer noch laufenden Bilanzkontrolle über Fehler in der Bilanz zu informieren. Nach Informationen des Handelsblatt will Adler gegen den Bafin-Bescheid juristisch vorgehen.
Interessenbündnis für betroffene Anleger der Adler Group
Die neuesten Entwicklungen sind für Adler-Anleger besorgniserregend. Es kristallisiert sich durch die Bafin-Erkenntnisse heraus, dass Adler offensichtlich bei der Bewertung von Immobilien manipuliert hat. Den Anlegern ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in jedem Fall ein Schaden entstanden. Die Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei bietet deshalb Betroffenen ein kostenloses Interessenbündnis an. Verbraucher, die sich beim entsprechenden Newsletter anmelden, erhalten Informationen über die neuesten Entwicklungen und Hintergründe des Skandals. Welche Möglichkeiten haben die Geschädigten, sich zur Wehr zu setzen? Die Kanzlei informiert regelmäßig und exklusiv. Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Anlegern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an und stellt auf einer Website Informationen zur Verfügung. Gemeinsam lassen sich die Verluste womöglich minimieren.
Wie sieht das rechtliche Szenario aus? Betroffene Aktionäre haben Ansprüche auf Schadensersatz. Aktiengesellschaften haben ad hoc Publizitätspflichten. Sie müssen Informationen offenlegen, die die Kursentwicklung beeinflussen. Liegen da Verstöße vor, wie es bei Adler offensichtlich der Fall ist, führen diese zur Haftung der veröffentlichungspflichtigen Gesellschaft gegenüber den betroffenen Anlegern. Zwar sind alle Details noch nicht abschließend geklärt, aber die Indizien weisen darauf hin, dass Schadensersatzansprüche vorliegen.
Folgende Aktien sind vom Skandal betroffen:
ADLER Group SA (WKN: A14U78)
ADLER Real Estate AG (WKN: 500800)
Accentro Real Estate AG (WKN: A0KFKB)
Consus Real Estate AG (WKN: A2DA41)
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher und Anlegerschutzrecht. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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