Pandemie und Krieg – welche Auswirkungen haben sie auf Infektionserkrankungen?
Mit diesen zentralen Fragen beschäftigt sich das Aids- und Hepatitisforum in seinem 26. Jahr. Der Arbeitskreis Aids RLP-Nord lädt dazu zusammen mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung e.V. in Mainz und dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein für Samstag, 24. September, 9 bis 15.30 Uhr, alle Interessierten ein.
Die Vor-Ort-Veranstaltung richtet sich ebenso wie die Online-Version an medizinische Berufsgruppen, Pädagogen, Personen, die im Suchtbereich, in der Prävention, in der Jugendarbeit oder im Strafvollzug arbeiten, an Betroffene von HIV, Covid-19 und
Hepatitis sowie an Mitarbeitende im öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Forum steht unter der Schirmherrschaft von Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, und David Langner, Oberbürgermeister der Stadt Koblenz, und ist mit sechs Fortbildungspunkten bei der Ärztekammer akkreditiert. Beruflich Pflegende erhalten ebenfalls sechs Fortbildungspunkte.
Nach der Begrüßung starten um 9.15 Uhr die beiden Vorträge von Kemperhof-Chefarzt Dr. med. Ansgar Rieke zu „HIV und Aids 2022“ und „Von Affenpocken bis Covid-19“. Auf Frage rund um Virale Hepatitis/HBV, HCV, HEV gibt Kemperhof-Chefarzt Prof. Dr. med. Kilian Weigand ab 11.15 Uhr Antworten. Auf die Frage, wer ist wie stark immunsupprimiert, geht der Hämatologe der Charité Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann ab 12.15 Uhr ein.
Nach der Mittagspause skizziert Privatdozent Dr. phil. nat. Dr. med. habil. Martin Stürmer, Leiter des IMD Labor Frankfurt, wie sich das Sars-Cov-2 entwickeln wird.
Um 14.30 Uhr starten insgesamt sechs Impulsreferate zum Themenkomplex „Quo vadis: Infektiologie, Beratung und Prävention“.
Die Teilnahme am 26. Aids- und Hepatitis-Forum ist kostenfrei, aber anmeldepflichtig. Die Anmeldung zur Präsenz erfolgt über eine E-Mail an veranstaltungen@gk.de, zur virtuellen Teilnahme über www.lzg-rlp.de. Die vor-Ort-Präsenz (begrenzte Teilnehmerzahl) richtet sich nach den aktuellen Hygieneregeln des Landes Rheinland-Pfalz. Neben der Mundschutzpflicht, gilt auch die 3-G-Regel.
Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
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