Petition für Selbstbestimmung am Lebensende
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.02.2020 bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe auch eines professionell handelnden Dritten. Voraussetzung dafür: Die Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit des Freitodwunsches. Dabei liegt die Tatherrschaft ausschließlich beim Freitodwilligen. Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und sichere und humane Freitode zu ermöglichen.
Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden. Deshalb: „JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.“
Link zur Petition hier.
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