Verbraucher & Recht

4000 Euro Schadensersatz für unerlaubt übermittelte Patientendaten

Werden hochsensible personenbezogene Daten ohne Einwilligung weitergegeben, wird es richtig teuer. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte einen Psychotherapeuten zur Zahlung von 4000 Euro Schadensersatz. Er hatte Gesundheitsdaten eines Ehemannes an dessen Ehefrau übermittelt. Die Einschätzung des Therapeuten wurde dann Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung des Paares. Der Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss aus Sicht des Gerichts so geahndet werden, dass es eine abschreckende Wirkung zeigt. (Az. 13 C 160/19). Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.

Schadensersatz muss bei Datenschutzverstoß Genugtuung sein

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Das gilt auch für Ärzte und Therapeuten, die besonders sensible Gesundheitsdaten ihrer Patienten verarbeiten. Auch bei diesen Berufsgruppen wird leichtfertig mit den Daten umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Der vorliegende Fall zeigt ein Extrembeispiel:

  • Eine Frau war bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Dabei ging es auch um den Ehemann. Hier speicherte der Therapeut Gesundheitsdaten des Mannes ab. Dabei ging es um Alkoholmissbrauch und Persönlichkeitsstörungen. Das Ehepaar zerstritt sich über das Umgangsrecht mit den Kindern. Als der Fall vor Gericht landet, legt die Ehefrau eine schriftliche Bestätigung des Therapeuten über die Verhaltensweisen des Klägers vor. Alle am Verfahren beteiligten Personen konnten sich über die Verhaltensauffälligkeiten des Ehemanns informieren. Der Mann verklagte daraufhin den Therapeuten auf Zahlung von Schmerzensgeld
  • Das Amtsgericht Pforzheim entschied mit Urteil vom 25. März 2020, dass der Kläger gegen den Therapeuten einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro gemäß Art. 82 DSGVO hat. Der Beklagte habe entgegen Art. 9 DSGVO Gesundheitsdaten des Klägers verarbeitet. Darin sah das Gericht einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Klägers aus der DSGVO, da diese Daten unerlaubt – also ohne die notwendige Einwilligung – übermittelt worden seien.
  • Bei den aufbewahrten Informationen hat es sich um Gesundheitsdaten gehandelt, die einem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO unterliegen. Daher hält das Gericht auch die 4000 Euro Schmerzensgeld für tragbar. Schadensersatz bei Verstößen gegen die DSGVO muss eine abschreckende Wirkung bzw. Höhe haben. Der Schadensersatz muss zudem auch eine Genugtuungsfunktion für die betroffene Person erfüllen.
  • Eine Rechtfertigung für den Datentransfer an die Ehefrau im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens sei nach Ansicht des Gerichts nicht erkennbar. Der Kläger war auch nicht beim Therapeuten in Behandlung. Daher sei die vor Gericht eingebrachten schriftlichen Äußerungen mehr als zweifelhaft. Auch seien Frau und Kinder nicht der Gefahr einer Bedrohung durch den Ehemann ausgesetzt gewesen.
  • Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Der vorliegende Fall zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer deutlich, dass die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm gestiegen sind. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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