Audi hebt mit neuer Betriebsvereinbarung die hybride Arbeitswelt auf das nächste Level
– Maximale Flexibilität und Wahlfreiheit für Audi Mitarbeitende ohne vorgegebene Präsenztage
– Bestandteile des Modernisierungsprogramms sind Desk-Sharing und die Schaffung moderner Arbeitsumgebungen im Werk sowie großzügige Ausstattungspakete für das mobile Arbeiten der Audianer_innen
– Personalvorstand Xavier Ros: „Wir hatten schon ein hohes Maß an Flexibilität, jetzt können Audianer_innen das Beste aus beiden Welten – mobiles Arbeiten und Büro – miteinander kombinieren“
Audi treibt die hybride Arbeitswelt der Zukunft im Unternehmen konsequent voran. Am 1. Oktober 2022 tritt die Betriebsvereinbarung „Hybrides Arbeiten“ an den Standorten Ingolstadt und Neckarsulm in Kraft. Die Betriebsvereinbarung sieht ein noch höheres Maß an Flexibilität für die Mitarbeitenden vor. Sie können ihren Arbeitsort frei wählen, eine Vorgabe an Präsenztagen gibt es nicht. Der Ausbau von Desk-Sharing, die Neugestaltung von Büroflächen sowie eine finanzielle Unterstützung für Mitarbeitende zum ergonomischen mobilen Arbeiten machen mobile und Präsenzarbeit noch besser miteinander vereinbar.
Audi Mitarbeitende können gemeinsam mit ihrer Führungskraft individuell festlegen, an welchen Tagen sie ins Büro kommen und wann sie mobil arbeiten, sofern dies mit ihrer Arbeitsaufgabe vereinbar ist. Starre Vorgaben sieht das Regelwerk ausdrücklich nicht vor. So haben Mitarbeitende eine noch größere Freiheit, ein zur eigenen Lebenssituation passendes Arbeitsmodell zu finden und selbstbestimmt und flexibel zu arbeiten.
Die neue Betriebsvereinbarung „Hybrides Arbeiten“ ist eine Weiterentwicklung der seit 2016 bestehenden Betriebsvereinbarung „Mobiles Arbeiten“, mit der die Vier Ringe seitdem sehr positive Erfahrungen gemacht haben. „Wir hatten schon ein hohes Maß an Flexibilität, jetzt können Audianer_innen das Beste aus beiden Welten – mobiles Arbeiten und Büro – miteinander kombinieren“, sagt Xavier Ros, Vorstand für Personal und Organisation bei der AUDI AG. „Die neue Betriebsvereinbarung ist für uns ein konsequenter Schritt auf unserem Weg hin zu einer hybriden Arbeitswelt. Sie ist zugleich Ausdruck einer Unternehmenskultur, die von Eigenverantwortung und Vertrauen geprägt ist und die wir auch in Zukunft konsequent fördern.“
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Peter Mosch (Ingolstadt) und sein Stellvertreter Rainer Schirmer (Neckarsulm) betonen: „Hybrides Arbeiten ist der neue Standard der Audi Arbeitswelt und läutet damit eine neue Ära bei den Vier Ringen ein, von der alle Audianer_innen zukünftig profitieren. Natürlich denken wir dabei gleichzeitig an die Belegschaftsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht von zu Hause arbeiten können. Hier erarbeiten wir gerade gemeinsam mit dem Unternehmen neue Raumkonzepte und flexiblere Arbeitsmodelle, um die Arbeitsbedingungen in den Werken zu verbessern.“
Mehr Verantwortung für Teams stärkt Motivation und Zugehörigkeit
Wie positiv eine Flexibilisierung der Arbeitsmodelle wirkt, hat Audi gemeinsam mit der Universität St. Gallen wissenschaftlich untersucht. Für die Studie hatten Unternehmen und Forscher mehr als 1.500 Mitarbeitende aus über 100 Abteilungen befragt. Zentrales Ergebnis ist, dass Teams, die gemeinsame Vereinbarungenausgearbeitet hatten, ein klareres Verständnis über die hybride Zusammenarbeit entwickelten. Gegenseitiges Vertrauen und Verbindlichkeit sind in diesen Teams deutlich ausgeprägter. „Zugehörigkeitsgefühl und Authentizität steigen, zusätzlich konnten wir einen positiven Effekt auf Perspektivenvielfalt und Chancengleichheit messen“, sagt Projektleiterin Carina Behrends aus dem Diversity Management bei Audi.
Gleichzeitig bleibt die gemeinsame Arbeit im Büro ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskultur. Der persönliche Kontakt stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und lässt im gemeinsamen Austausch innovative Ideen entstehen. Für die Zusammenarbeit in hybriden Teams verbessert Audi an den Standorten Ingolstadt und Neckarsulm die technischen und räumlichen Voraussetzungen. Sukzessive entstehen in den kommenden Jahren neue Arbeitsumgebungen einschließlich moderner Kreativräume, Besprechungsräume, Projektecken, Lounges oder Meetingbereiche für Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit. Einen größeren Stellenwert räumt die Betriebsvereinbarung dem Desk-Sharing ein, an dem Audi Mitarbeitende freiwillig teilnehmen können. Anstelle von persönlichen Arbeitsplätzen teilen sich die teilnehmenden Mitarbeiter_innen die Räumlichkeiten flexibel auf. Den Raum oder Tisch, den sie gerade benötigen, buchen sie bequem über ein digitales Tool.
Ausstattungspakete für IT und ergonomisches Büro
Mit großzügigen Ausstattungspaketen unterstützt Audi seine Beschäftigten auf dem Weg in die hybride Zusammenarbeit. Audi stellt Mitarbeitenden, die mobil arbeiten können und am Desk-Sharing teilnehmen möchten, ein IT-Paket zur technischen Ausstattung für das mobile Arbeiten zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten diese Mitarbeitenden einen Gutschein im Wert von 500 Euro beziehungsweise temporär bis zum 30. Juni 2023 sogar von bis zu 750 Euro, mit dem sie ergonomische Büroausstattung für das mobile Arbeiten kaufen können.
Die Betriebsvereinbarung „Hybrides Arbeiten“ ist ein elementarer Baustein desKonzepts „better normal“, das Audi-Mitarbeitenden maximale Flexibilität ermöglicht. Die bei Audi gelebte Kultur von Vertrauen und Eigenverantwortung ist die Grundlage auch für moderne Arbeitsmodelle wie Jobsharing, Teilzeit- und Auszeitlösungen, die verstärkt gefördert werden.
Mehr Flexibilität auch in der Produktion
Auch für Audianer_innen, die aufgrund ihrer Arbeitsaufgabe nicht hybrid arbeiten können, soll „better normal“ spürbare Fortschritte bringen, zum Beispiel für taktgebundene Mitarbeitende in der Produktion. Unternehmen und Betriebsrat arbeiten derzeit an flexibleren Arbeitsmodellen in der Schicht, neuen Raumkonzepten für einen angenehmeren Aufenthalt, vielfältigeren Angeboten in der Gastronomie und einem leichteren Zugang zur digitalen Welt von Audi in diesen Bereichen.
Veranstaltungshinweis:
Im Vorfeld des Gründerfestivals Bits & Pretzels in München findet am 25. September von 9 bis 18 Uhr die Veranstaltung „On the Road to New Work“ statt. In den Design Offices München Highlight Towers diskutieren Audi Expert_innen mit New-Work-Enthusiast_innen wie Laura Lewandowski über Möglichkeiten und Herausforderungen des Wandels unserer Arbeitswelt. Wenn Sie sich für diese Veranstaltung interessieren, melden Sie sich bei sarah.braun@audi.de.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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