Medien

bdla-Veröffentlichung „Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan“

Der bdla hat aktuell eine Handreichung für Planende und Bauende/Empfehlungen für Städte und Gemeinden zum qualifizierten Freiflächengestaltungsplan (FGP) veröffentlicht.

Anlass für die Auseinandersetzung mit dem Planungsinstrument sind die durch Klimaveränderung komplexer werdenden Anforderungen an die Freiräume und die vielfältigen Aufgaben in der Landschaftsarchitektur. Der qualifizierte Freiflächengestaltungsplan ist das Planungsinstrument, um Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Qualität des Außenraums zu sichern. Der FGP bezieht sich dabei vorrangig auf die nicht überbauten Grundstücksflächen sowie auf Maßnahmen zur Gebäudebegrünung.

In der Broschüre werden Argumente für und die Inhalte des FGP´s sowie Empfehlungen für die Anwendungspraxis übersichtlich zusammengestellt. Ein Anhang mit Checkliste, aussagekräftigen Bilanzierungstabellen und Beispielen aus der Planungspraxis veranschaulichen die Inhalte.

Ergänzend zur Broschüre hat der bdla einen handlichen Info-Flyer herausgegeben. In ihm sind die Gründe und Vorteile für die verpflichtende und insbesondere rechtzeitige Einbeziehung der qualifizierten Freiflächengestaltungsplanung komprimiert aufgeführt.

Die 28-seitige A4-Broschüre und der Info-Flyer im DIN lang Format sind kostenlos beim bdla erhältlich; die gedruckten Veröffentlichungen können bestellt werden bzw. stehen zum Download zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 278715-0
Telefax: +49 (30) 278715-55
http://bdla.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel