bne begrüßt Verbesserungen für Photovoltaik im Energiesicherungsgesetz
„Die heute vom Wirtschaftsausschuss beschlossenen Änderungen machen die Energiewende effizienter und schneller. Damit entsteht zwar noch keine LNG-Geschwindigkeit beim Ausbau der Erneuerbaren, das Gesetz geht aber einen großen Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Repowering-Verbot für Solarparks ab Januar 2023 fällt. Vorhandene Solarparks können so ihre Leistung schon in wenigen Monaten erhöhen. Weil moderne Module deutlich mehr Erträge bringen als ältere, kann dadurch schnell viel zusätzlicher erneuerbarer Strom erzeugt werden – und das auf bestehenden Flächen. Außerdem entstehen neue Möglichkeiten, die alten Module z.B. für Balkon-PV weiter zu nutzen.
Auch die generelle Anhebung der maximalen Zuschlagsgröße in den Solarpark-Ausschreibungen von 20 auf 100 MW ist eine erhebliche Verbesserung. Diese Änderung gilt in den Ausschreibungsrunden im Jahr 2023 und ersetzt die “Krisensonderausschreibung”. Die Erhöhung der Zuschlagsgröße wird zu einer Beschleunigung führen, da Projekte jetzt nicht mehr zeitlich gestückelt werden. Das geplante Ausschreibungsvolumen bleibt leider unverändert. Damit der Solarparkzubau über Ausschreibungen und PPA ein Erfolg wird, müssen in den kommenden energiewirtschaftlichen Novellen allerdings weitere Verbesserungen folgen: von schnelleren Netzanschlüssen bis zu mehr Flächenausweisungen.
Begrüßenswert ist auch mehr Rechtsklarheit bei der Flächenplanung für die Windenergie und dass Planungen im Entwurfsstadium eine positive Vorwirkung haben.
Auch die Verbesserungen beim Lastmanagement werden die Energieversorgungssicherheit deutlich erhöhen und zur Senkung der Energiekosten beitragen. Die Bundesnetzagentur sollte die jetzt gegebenen rechtlichen Möglichkeiten umgehend umsetzen, damit sich die Industrie schnell auf das Lastmanagement vorbereiten kann.
Bedauerlich ist, dass es bei den Hemmnissen für große Speicher bleibt. Wir brauchen dringend Verbesserungen, damit Speicher einen größeren Beitrag zu mehr Energiesicherheit leisten können. Finanzielle Forderungen der Netzbetreiber wie Baukostenzuschüsse dürfen das Speicherpotenzial nicht länger verhindern. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, schnell Klarheit für die Investition in mehr Speicher zu schaffen. Ladung aus dem Netz muss bei den ohnehin vorhandenen Speichern aus den Innovationsausschreibungen erlaubt werden, damit diese noch in diesem Winter ihren Beitrag zur Energieversorgungssicherheit leisten können.”
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