Börsenrat begrüßt im Grundsatz den europaweiten Ansatz zur Steuerung der aktuellen Energiepreiskrise
Die Mitglieder des Börsenrats sind sich der aktuell angespannten Marktsituation und der aktuellen politischen Debatte sehr bewusst, die durch den Energiepreisschock und die durch hohe Strom- und Gaspreise entstandenen Herausforderungen für Wirtschaft und Verbraucher hervorgerufen wurden. Der Börsenrat begrüßt die Diskussion über geeignete Maßnahmen, schutzbedürftige Stromverbraucher dabei zu unterstützen, mit diesen nie da gewesenen Energiepreisen umzugehen. Gleichzeitig sind die Mitglieder des Börsenrats der Überzeugung, dass jeder politische Eingriff sorgfältig abgewogen werden muss: Der aktuelle Preisbildungsmechanismus sowie Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs müssen ebenso beibehalten werden wie die Versorgung sichergestellt sein muss, um mit der erheblichen Knappheitssituation umgehen zu können. Der Börsenrat unterstützt die EU-Kommission besonders in ihrem Ziel, durch europaweit einheitliche Lösungen die Auswirkungen der hohen Preise für Verbraucher und Industrie zu reduzieren.
Im Hinblick auf die vorgeschlagene Erlösobergrenze für besonders rentable Technologien im europäischen Strommarkt begrüßt der Börsenrat, dass die EU-Kommission hier nicht in die Funktionsweise des Großhandelsmarktes für Energie eingreifen will. Die Mitglieder empfehlen aber dringend, dass bei der Berechnung der Erlösobergrenze – falls diese beschlossen wird – alle Handelsaktivitäten, sei es an der Börse, außerbörslich (OTC) oder bilateral berücksichtigt werden müssen. Ebenso gehören nicht nur die Aktivitäten am Spotmarkt, sondern auch langfristige Absicherungsgeschäfte in die Berechnung, da diese ein wesentlicher Bestandteil eines professionellen Risikomanagements sind. Daher soll die Abrechnung erst nach erfolgtem Settlement der Transaktionen erfolgen. Gleichzeitig regen die Mitglieder des Börsenrats gegenüber der EU-Kommission an, auch andere Maßnahmen als die vorgeschlagene Erlösobergrenze wie eine Steuer zu erwägen, die einen ähnlichen Effekt für Verbraucher bei gleichzeitig geringeren Auswirkungen auf die Funktionsweise des Marktes haben könnte.
Als weiteres Kernthema der Sitzung hat der Börsenrat Liquiditätsanforderungen und die Sorge der Marktteilnehmer wegen der hohen Sicherheitsleistungen diskutiert, die durch die hohen Preise verursacht werden. Der Börsenrat war sich einig darin, dass alle Maßnahmen, welche die Marktteilnehmer vor Liquiditätsproblemen bewahren können, schnell zu evaluieren und umzusetzen sind. Hierzu gehören insbesondere staatliche Garantien und die Anerkennung von EUA als Sicherheiten.
Anhand der Berichte von Börsengeschäftsführung und Handelsüberwachungsstelle hat sich der Börsenrat rückversichert, dass die Börse und ihre Preisbildungsmechanismen auch unter den aktuellen Umständen gut funktionieren. Er betonte, dass ein robuster und transparenter Preisbildungsprozess in Kombination mit fundierten Richtlinien zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktionstüchtigkeit des Marktes unter allen Umständen und insbesondere in hochvolatilen Märkten unerlässlich ist. Darüber hinaus macht der Börsenrat darauf aufmerksam, dass die bereits implementierten automatischen Sicherungsmechanismen wie Circuit Breaker in der jüngeren Vergangenheit mehrfach gegriffen hatten. Der Börsenrat betonte im Übrigen, dass jegliche Vorschläge, die das längerfristige Marktdesign betreffen, nicht in die Funktionsweise des Marktes eingreifen, die Markstabilität sicherstellen und die Wettbewerbsgleichheit erhalten sollten, um nicht das bestehende Vertrauen in die ordnungsgemäße Funktionsweise des Marktes zu erschüttern.
Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
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