BUND und NABU: LNG-Fehlplanung muss juristisch korrigiert werden
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Die Abhängigkeit von Erdgas aus Russland muss ohne Zweifel beendet werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung aber eine überdimensionierte und klimaschädliche Planung angestoßen. Das betrifft nun auch die konkrete Vorhabenplanung in Wilhelmshaven. Die Anbindungsleitung wird nicht nur auf die kurzfristig nutzbaren schwimmenden, sondern auch auf die erst mittelfristig verfügbaren landseitigen Terminals ausgelegt. Es wird mit viel mehr Erdgas geplant, als für die Sicherung der Energieversorgung nötig ist. Zudem wird weder baulich noch zeitlich so kalkuliert, dass eine rechtzeitige Umstellung der Pipeline auf den Wasserstofftransport erfolgen kann. Wir halten es deshalb für sachlich begründet, vor Gericht darauf zu drängen, dass in der Genehmigung der Anbindungsleitung der Transport fossilen Gases zeitlich befristet wird. Die Errichtung von LNG-Infrastrukturen darf nicht dazu führen, dass wir uns weiter auf Gedeih und Verderb an fossiles Gas binden.“
Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Bei dem hohen Tempo in den Genehmigungsverfahren für die LNG-Infrastruktur drohen Umwelt- und Klimaschutz überfahren zu werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde bereits mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz geschwächt. Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes wird das LNG-Beschleunigungsgesetz nun noch einmal geändert, und zwar erneut zu Ungunsten der Öffentlichkeit und der Umwelt. Behörden können künftig ohne das Vorliegen von vollständigen Antragsunterlagen einen Baustart zulassen. Bauvorhaben können also Fakten schaffen, ohne dass ihre Rechtmäßigkeit überhaupt vollständig geprüft wurde. Das Rechtsstaatsprinzip und etablierte Umweltschutzstandards drohen hier de facto aufgegeben zu werden. Auch wenn die Energiekrise zu Maßnahmen drängt, dürfen wir jetzt nicht in Kauf nehmen, dass vermeintliche Lösungen als Boomerang zurückkommen und die Natur- und Klimakrise weiter verschärfen.“
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