Bundestag muss Kürzung bei der Förderung von Langzeitarbeitslosen zurücknehmen
Mit passgenauen Angeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufstoßen
"Die vom Arbeitsministerium vorgelegte Bürgergeldreform setzt auf die richtige Karte, indem sie die Arbeitsmarktpolitik auf Kompetenzerwerb und langfristige Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit ausrichtet. Bildung, berufsbezogene Qualifizierung und Teilhabeförderung im sozialen Arbeitsmarkt kosten Geld und müssen mit ausreichend Mitteln im Eingliederungstitel hinterlegt werden. Um Menschen, die schon seit mehreren Jahren erwerbslos sind, wirksam mit passgenauen Unterstützungsangeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufzustoßen, braucht es eine auskömmliche Ausstattung des Verwaltungstitels. Der Bundestag muss hier nachbessern", fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Nachhaltige Arbeitsförderung gibt es nicht zum Spartarif
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Es darf kein Zurück zu einer Politik der kurzfristigen Maßnahmen geben, die kaum Perspektiven bieten. Eine nachhaltige Arbeitsförderung, zum Beispiel durch Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es nicht zum Spartarif. Jobcenter müssen die notwendigen Gelder erhalten, um qualitativ hochwertige, zielgerichtete Förderung anbieten zu können, die den tatsächlichen Bedarfen gerecht wird. Diese Investitionen zahlen sich am Ende aus. Sie helfen dabei, dass Menschen dauerhaft im Arbeitsmarkt ankommen und sich nicht von Job zu Job hangeln müssen."
Bürgergeldreform: Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht!
Caritas und Diakonie kritisieren außerdem, dass die durch die Inflation steigenden Kosten von Menschen in Grundsicherung im Haushaltsansatz nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die im Zuge der Bürgergeldreform angekündigte Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht aus, um den Menschen in dieser Krisenzeit angemessene Teilhabe zu ermöglichen.
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