„Ein Film, eine Altersfreigabe – Damit Jugendschutz verlässlich bleibt!“
Stein des Anstoßes ist die geplante Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), die von der Rundfunkkommission der Länder vorgestellt wurde. Im Fokus steht dabei eine Regulierung von Betriebssystem- und App-Anbietern.
Allerdings sind im Zuge der Novellierung auch weitere Anpassungen am JMStV geplant, die gravierende Auswirkungen auf die Altersfreigabe filmischer Inhalte haben werden. So sollen TV- und Streaming-Anbieter in Zukunft die Möglichkeit haben, Filme mit FSK-Altersfreigabe abweichend selbst zu bewerten und damit auch jüngeren Altersgruppen zugänglich zu machen.
Bislang ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) auf Länderebene geregelt, dass gesetzliche Altersfreigaben nach dem Bundes-Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch für die Auswertung online und im Rundfunk übernommen werden. Das soll sich nun künftig ändern.
„Für Kinder, Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte wäre es absolut nicht nachvollziehbar, wenn ein und derselbe Film im Kino und auf Bildträgern beispielsweise mit FSK 12 ausgewertet wird und parallel im Fernsehen oder bei VoD-Anbietern ab 6 oder ab 0 Jahren gekennzeichnet und im Kinderprogramm oder Kinderaccount zugänglich ist. Unterschiedliche Einstufungen untergraben das Vertrauen genau dort, wo Jugendschutz gut funktioniert: einheitliche FSK-Altersfreigaben für alle Plattformen, die in unabhängigen und transparenten Prüfverfahren ermittelt werden“, sagt Stefan Linz, Geschäftsführer der FSK.
„Seit Jahrzehnten bietet die FSK eine verlässliche Orientierung bei der altersgerechten Auswahl von filmischen Inhalten und kann dabei auf eine breite Akzeptanz und ein großes Vertrauen in der Bevölkerung setzen. Die geplante Novellierung stellt den funktionierenden Jugendschutz für filmische Inhalte ohne Not oder inhaltliche Rechtfertigung in Frage“, ergänzt Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des HDF Kino e.V.
„Die nun geplante eingeschränkte Wirkung der gesetzlichen FSK-Altersfreigaben und Möglichkeit im Online-Bereich und Rundfunk davon abzuweichen, ist das Resultat mangelnder Abstimmung im Jugendmedienschutz zwischen Bund (JuSchG) und Ländern (JMStV). Das Nachsehen haben dabei am Ende die Verbraucher:innen, denen eine verlässliche Orientierung bei der Altersfreigabe genommen wird“, so Helmut Poßmann, Geschäftsführer der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und der FSK.
Neben der Filmwirtschaft ist von der Novellierung gleichermaßen auch die Games-Branche betroffen.
Der „Diskussionsentwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)“ wurde von der Rundfunkkommission der Länder zur Stellungnahme veröffentlicht und soll bis Ende des Jahres überarbeitet und von den Landesparlamenten verabschiedet werden. Die von der FSK kritisierten Änderungen betreffen § 5 Abs. 3 und § 10 des Entwurfs.
Die Petition „Ein Film, eine Altersfreigabe – Damit Jugendschutz verlässlich bleibt!“ steht unter zur Abstimmung bereit: https://www.openpetition.de/!nxmhs
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