Verbraucher & Recht

Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen – §218 muss aus dem StGB gestrichen werden

Einen Schwangerschaftsabbruch als Verbrechen zu brandmarken, verletzt das fundamentale Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Es missachtet ein Menschenrecht und gefährdet das Leben von Frauen. TERRE DES FEMMES e.V. fordert daher die ersatzlose Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch.

TERRE DES FEMMES begrüßt, dass der absurde §219a von der Bundesregierung gestrichen wurde, und erwartet nun die im Koalitionsvertrag angekündigte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchesprüfen soll.

TERRE DES FEMMES fordert die Möglichkeit für alle ungewollt Schwangeren, Zugang nicht nur zu qualifizierten Informationen zu bekommen, sondern auch zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch – und zwar ohne Stigmatisierung und ohne jegliche behördlichen oder gesetzlichen Hürden. Auch ÄrztInnen, die diese durchführen, brauchen Schutz vor Anfeindungen.

Eine Abschaffung des §218 aus dem StGB würde auch die Versorgungslage für ungewollt Schwangere verbessern, denn aktuell sind die Methoden des Schwangeschaftsabbruchs nicht im Lehrpensum für angehende GynäkologInnen vorgesehen. In Niederbayern zum Beispiel gibt es aktuell nur eine einzige Praxis, die Abbrüche durchführt.

Weltweit beobachten wir ein Verschlechterung der Situation für ungewollt Schwangere. In den USA wurde am 24. Juni „Roe v. Wade“ gekippt – ein katastrophaler Wendepunkt, am selben Tag, an dem in Deutschland §219a gestrichen wurde – und auch in anderen Ländern hat sich die Lage für die reproduktiven Rechte von Frauen in jüngster Zeit verschlechtert. Einen Überblick finden Sie hier.

Im EU-Land Polen ist es lebensgefährlich, ungewollt schwanger zu sein.

Auch Frauen, die aus der Ukraine nach Polen geflüchtet sind und durch Vergewaltigung als Kriegswaffe schwanger wurden, können in Polen keinen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen.

TERRE DES FEMMES hat in jahrelanger Arbeit zu diesem Thema Expertise zur Lage der reproduktiven Rechte von Frauen in Deutschland gesammelt.

Weiterführende Links

Unsere Arbeit zum Thema

Gynäkologin Dr. Christiane Tennhardt, Vorständin bei Doctors for Choice Germany, im Interview mit Lena Henke, TDF-Referentin für Sexuelle und Reproduktive Rechte, zum telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zuhause

TDF-Forderungen zum Thema

TDF-Kampagnen-Videos #Streicht219aJetzt mit den Gynäkologinnen Dr. Mandy Mangler, Dr. Nora Szász, Dr. Eva Waldschütz

Anlaufstellen für Betroffene

Über TERRE DES FEMMES e. V. – Menschenrechte für die Frau e. V.

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung.

TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities. Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sowie Internationale Zusammenarbeit.

TERRE DES FEMMES wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse.

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