Gesundheit & Medizin

Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung zum Umgang mit SARS-CoV-2

Der vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) einberufene „Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie“ hat in seiner zweiten Stellungnahme folgendes Thema aufgegriffen: „Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen“.

Genannt werden fünf konkrete Forschungsfelder, die der Expert:innenrat im Rahmen von Covid-19 zur Versorgungssicherheit in der Pflege- und Hebammenversorgung empfiehlt. Die Forschungsarbeiten sollten maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt werden.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Einbezug der Pflege- und Hebammenwissenschaft ist einer der entscheidendsten Hebel, um die Corona-Pandemie im Bereich von Pflege und Gesundheit zu bewältigen und auf künftige Pandemien besser vorbereitet zu sein. Der Expert:innenrat des Deutschen Pflegerats hat jetzt aufgezeigt, was dafür nötig ist. Die Bundesregierung sollte das Know-how der Pflege- und Hebammenwissenschaft aufgreifen und mit Hilfe der Analyse und einer ausreichenden finanziellen Förderung von deren Forschung einen Werkzeugkasten aufbauen, der Deutschlands Pflege- und Gesundheitsbereich widerstandsfähiger gegen Pandemien macht als dieser es in der jetzigen Pandemie ist.“

Prof. Dr. Thomas Fischer, Evangelische Hochschule Dresden, Sprecher des Expert:innenrats:

„Deutschlands Pandemiebekämpfung fehlen grundlegende Entscheidungsdaten. Dies insbesondere im Bereich der vulnerablen Gruppen. Nicht ausreichend bewertet ist beispielsweise die Wirksamkeit, Effektivität und gleichzeitig Unbedenklichkeit unterschiedlicher Schutzmaßnahmen. Hierzu gehören die Teststrategie, Besuchsrestriktionen, Beschränkungen von Aufnahmen, Schutzkleidung und Masken, Kohortenbildung beim Personal und Pflegebedürftigen sowie Hygienemaßnahmen in den unterschiedlichen Settings und Pflegebedürftigengruppen.

Es fehlen Untersuchungen zu passgenauen Schutz- und Präventionsmaßnahmen und sich daraus ergebende Empfehlungen zur Pandemiebekämpfung. Die Pflege- und Hebammenwissenschaft kann die enormen Wissenslücken und die fehlende Evidenz für Entscheidungen in der pflegerischen Versorgung schließen. Sie muss jedoch hierfür finanziell gefördert werden.“

Die Empfehlungen des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie für Forschungsfelder sind:

Empfehlung 1: Versorgungssicherheit und Etablierung einer pflegeepidemiologischen Überwachung unter Covid-19 (Surveillance)

Empfehlung 2: Infektionsschutz und Schulungen

Empfehlung 3: Gestaltung von Versorgungsprozessen und Interventionen

Empfehlung 4: Erleben von und Gestaltung der Arbeitssituation

Empfehlung 5: Entwicklung und Etablierung neuer Versorgungsmodelle

In den Forschungsfeldern sollen Fragestellungen aller Sektoren und Settings berücksichtigt werden. Die Forschungsarbeiten sollen maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt werden.

Die zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie liegt der Anlage bei und steht auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung.

In seiner ersten Stellungnahme hat der Expert:innenrat im Juni 2022 das Thema „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ aufgegriffen. (Download Langfassung)

Hintergrund:

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat im März 2022 einen Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen. Damit reagierte der DPR darauf, dass die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene während der Corona-Pandemie bislang kaum eingebunden war. Aufgabe des Expert:innenrats ist es, das weitere pandemische Geschehen durch Stellungnahmen und Empfehlungen zu begleiten und dabei Steuerungsimpulse zu geben. Darüber hinaus soll er analysieren, welche Aspekte dieses krisenhaften Geschehens vertieft beachtet werden müssen, um künftig auf vergleichbare Ereignisse besser vorbereitet zu sein.

In seiner ersten Stellungnahme hat der Expert:innenrat im Juni 2022 das Thema „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ aufgegriffen. (Download Langfassung)

Mitglieder des Expert:innenrats:

Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Nicola H. Bauer (Köln), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln), Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) – (Sprecher), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Daniela Holle (Bochum), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt a.M.), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Prof. Dr. Uta Gaidys (Hamburg), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Dr. Tobias Mai (Frankfurt a. M.), Prof. Dr. Melanie Messer (Trier), Prof. Dr. Gabriele Meyer (Halle), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald)

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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