Energiesicherheit: Photovoltaik und Flexibilität könnten schon kurzfristig stärkeren Beitrag leisten
So schlägt die Bundesregierung zwar eine Sonderausschreibung für Solarparks für Januar 2023 vor, kassiert das ausgeschriebene Volumen aber im Laufe des Jahres wieder ein. „Der Mengendeckel für ausgeschriebene Solarparks sollte komplett gestrichen werden, denn jeder zusätzliche Solarpark senkt die Stromkosten an der Strombörse und für Endkunden“, so Pfeiffer.
Schnellere Umsetzung und mehr Genehmigungen: In seiner Stellungnahme schlägt der bne ein ganzes Maßnahmenbündel vor, um die Photovoltaik zu entfesseln. Allein durch das aktive Repowering von Solarparks könnten schon in wenigen Monaten einige Gigawatt zusätzlicher Leistung ans Netz gehen. „Neueste PV-Module haben heute fast doppelt so hohe Wirkungsgrade als Module, die vor zehn Jahren installiert worden sind. Für ein aktives Repowering von Solarparks sind außerdem keine zusätzlichen Flächen oder Genehmigungen nötig. Das EEG verbietet aber faktisch ein Repowering für Photovoltaikanlagen“, erklärt Pfeiffer. Auch für schneller umgesetzte Netzanschlüsse und zur Erweiterung von bestehenden Solarparks macht der bne Vorschläge.
Ausdrücklich zu begrüßen ist die Entfesselung industrieller Lastflexibilität mit der Novelle. Das heute verfügbare Potenzial wird auf rund 10 Gigawatt beziffert. „Industriebetriebe können mit ihren Flexibilitäten helfen, das Netz zu stabilisieren und die Preisspitzen zu dämpfen, wenn sie ihre Produktion hoch- und runterfahren. Die zeitliche Verschiebung reicht aus, um Engpässe zu vermeiden und nimmt Stress aus dem Netz. Vor allem Erdgaskraftwerke mit schlechten Wirkungsgraden können durch die Lastverschiebung rausgedrängt werden“, so Pfeiffer abschließend. In der Novelle ist eine Anpassung des § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV vorgesehen, der die Industrie bislang zu einem unflexiblen, hohen Stromverbrauch anreizt und daher seit Jahren obsolet ist.
Darüber hinaus setzt sich der bne für den Abbau von Hemmnissen bei Speichern aus. Das betrifft sowohl vorhandene Speicher aus den Innovationsausschreibungen, die für die Energiesicherheit genutzt werden sollten, als auch neue Speicher, die durch finanzielle Forderungen von Netzbetreibern verhindert werden.
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