EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.
Konkret ging es einmal mehr um ein anlassloses (befristetes) Vorhalten von Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, um ein Bekenntnis zum Schutz der Privatsphäre – auch der von Tätern – und dem Schutz der Menschen in unserem Land vor Kriminalität.
Die Deutsche Kinderhilfe ist von dem EuGH-Urteil enttäuscht! Datenschutz darf nicht schwerer wiegen als Opferschutz!
Insbesondere vor dem Hintergrund der explodierenden Zahlen so genannter Kinderpornografie – einer der Gründe für den Anstieg des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die besonders schutzbedürftig sind – zeigt sich, wie verheerend sich das Urteil auf den Schutz von Kindern im Netz auswirkt.
Sicherlich kann so etwas nicht pauschal entschieden werden, denn es gilt zu berücksichtigen, wie intensiv der jeweilige Eingriff in die Rechte von Bürgern ist und um welche Art von Straftaten es geht, vor denen die Betroffenen geschützt werden sollen, aber auch, wie wahrscheinlich die Begehung derartiger Taten ist.
Fatal ist nur die Selbstverständlichkeit, mit der die Politik einmal mehr deutlich macht, dass sie politische Entscheidungen lieber den Gerichten zuweist, als sie zu treffen. Sei es, um auf Zeit zu spielen, sei es, um nicht die Verantwortung übernehmen zu müssen und auf das Gericht verweisen zu können.
Noch fataler ist, dass nicht wenige Politiker den Bezug zur Realität verloren zu haben scheinen.
Da wird jahrelang gestritten, dass es doch nicht angehen kann, wenn anlasslos „auf Vorrat“ Daten von Millionen Unschuldigen gespeichert werden, um sie ggf. für die Strafverfolgung nutzen zu können.
Hat sich denn niemand der vielen Streiter für Freiheit und Demokratie daran erinnert, dass er bei der Zulassung seines Autos oder Motorrades seine Daten hinterlegen muss und ein Kennzeichen zugewiesen bekommt, solange er der Halter dieses Fahrzeugs ist und darüber hinaus? Und das alles, obwohl er doch unschuldig ist, und überwiegend zum Zwecke der Verfolgung von Verkehrsverstößen, wie falschem Parken oder Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ohne Gerichtsbeschluss.
Stattdessen streitet man immer noch vehement über die Speicherung von IP-Adressen, die selbst bei schweren Verbrechen gegen Kinder, nur befristet abrufbar sind und nur mit einem Gerichtsbeschluss? „Das ist klar Verhinderung von Strafverfolgung. Was ist nur aus uns geworden? Das heute war leider kein Sieg für den Datenschutz, es war ein Sieg für mehr Täterschutz über den Kinderschutz“, so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.
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