Glücksspiel-Abzocke: Spieler erhält Verluste von knapp 14.000 Euro erstattet
Erlittene Verluste in Online-Casinos lassen sich zurückholen
Erlittene Verluste in Online-Casinos können derzeit leicht unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist aktuell auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Wegweisend bei dieser Entwicklung war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Milliarden werden jährlich in Deutschland in Online-Casinos umgesetzt. Spielsucht wird von den Casinos raffiniert ausgenutzt. Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:
- Zwischen Januar und April 2021 verzockte ein Spieler knapp 14.000 Euro. Den über die Website days.com entstandenen Verluste verlangte er vom Anbieter des Online-Casinos zurück. Denn der Anbieter verfügte über keine gültige Lizenz für den Betrieb des Glücksspiels auf deutschem Boden verfügt. Nur in Schleswig-Holstein war Online-Glücksspiel erlaubt.
- Das Landgericht Neubrandenburg gab der Kläger Recht. Da in Deutschland das Glücksspiel im Internet bis Ende Juni 2021 verboten war, verfügte der Anbieter über keine gültige Lizenz. Trotzdem hatte er sein Angebot auch auf einer deutschsprachigen Website verbreitet. Er wollte sich offensichtlich nie das Geschäft entgehen lassen.
- Durch das Glücksspielverbot war der Vertrag zwischen Kläger und Casino nie zustande gekommen. Das Casino hatte daher kein Recht, das Geld des Klägers einzubehalten, weil es dazu keine Rechtsgrundlage gab. Der Anbieter müsse dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Neubrandenburg. Der Verlust des Klägers betrug knapp 14.000 Euro.
- Der Spieler verfügte über keine Kenntnisse, dass das Glücksspielangebot illegal war.
- Glücksspiel im Internet ist seit dem 1. Juli 2021 in Deutschland mit gültiger Lizenz möglich. Aber die Aufhebung des Verbots gilt nicht rückwirkend.
Viele Online-Casinos auch aktuell ohne gültige Glücksspiel-Lizenz
Interessanterweise sind die meisten Online-Casinos auch aktuell noch ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.
Das vorliegende Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie gut die Chancen der Verbraucher stehen, verlorenes Geld wieder von den Online-Casinos zurückzuholen. Allerdings funktioniert das nur auf gerichtlichem Weg. In außergerichtlichen Verfahren stellen sich die Casinos taub. Da die Rechtschutzversicherer keine Deckung für solche Verfahren übernehmen, ist es für Opfer der Glücksspiel-Abzocke schwierig ihr Geld gerichtlich einzuklagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet deshalb den von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.
Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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