Verbraucher & Recht

Kein funktionierender Autonotruf – keine TÜV-Plakette

Eine böse Überraschung erleben Verbraucher beim TÜV, wenn in ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung die Notruffunktion nicht ihren Dienst erfüllt. Kein Notruf – keine Plakette, lautet da die einfache Formel. Für einen Audi-Kunden eine echte Katastrophe. Bei einem Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fällt die Notruffunktion bei seinem Audi A3 Sportback TFSI e dauerhaft aus. Audi selbst kann derzeit den Mangel aufgrund fehlender Software nicht beheben. Da Fahrzeughalter binnen eines Monats vom TÜV festgestellte Mängel beseitigen muss, wäre der Audi nach dem Erscheinen bei der Hauptuntersuchung nicht mehr zulassungsfähig. Der Audi-Kunde könnte den A3 nicht mehr nutzen. Da Audi Probleme bei der Software-Beschaffung hat, wird der vorliegende Fall keine Ausnahme sein. Die Verbraucherkanzlei bietet daher betroffenen Audi-Kunden die kostenlose Erstberatung im Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien – unter anderem im Abgasskandal.

Ausfall der SOS-Funktion beim Audi-Bordsystem MMI

Seite 2018 müssen neu zugelassene Fahrzeuge mit einem Notrufsystem ausgestattet sein, damit bei einem Autounfall schnell und unkompliziert die nächste Rettungsleitstelle informiert wird und Hilfe in Gang setzen kann. Dieses Leben rettende System funktioniert im Fahrzeug eines Mandaten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nicht.

  • Der kaufte seinen A3 Sportback TSFI e S-line im Juli 2021.
  • Bereits wenige Wochen nach der Auslieferung des Neuwagens traten erste Probleme mit dem MMI auf – das ist in der Mittelkonsole der Bildschirm, über den Telefonie, SOS-Funktion, Radio und APP Connect gesteuert werden.
  • Es folgten fünf Werkstattaufenthalte von Oktober 2021 bis April 2022. Das Fahrzeug ist weiterhin nicht voll funktionsfähig trotz der Vielzahl von Versuchen, die Probleme zu beheben.
  • Audi räumte Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen und mangelnde Softwareupdates ein. Eine angekündigte Lösung mit einer Entschädigung ist bislang nicht erfolgt.
  • Das Fahrzeug steht sogar vor Zulassungsunfähigkeit. Der TÜV kann aufgrund der fehlenden Notruffunktion, das im vorliegenden Fall offenbar längerfristig aufgrund von Chip-Mangel ausfällt, die Plakette verweigern. Das Fahrzeug wäre dann überhaupt nicht mehr zulassungsfähig.
  • Der Verbraucher hat jetzt die Möglichkeit, sein mangelhaftes Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzuerhalten. Er kann auch auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs pochen. Eine Nachbesserung ist laut Audi derzeit nicht möglich.

eCall-Notrufsystem seit März 2018 verpflichtend für Neuwagen

Bei schweren Unfällen zählt für die Insassen jede Sekunde. Je schneller der Rettungswagen und damit die Ersthilfe am Unfallort ist, desto größer sind Chancen Schlimmeres für die Autoinsassen zu verhindern. Deshalb gilt seit März 2018 für Autohersteller in der EU die Verpflichtung, Fahrzeuge, die neu genehmigt werden, mit einem sogenannte eCall – einem Notrufsystem – auszustatten. Wird bei einem Autounfall beispielsweise der Airbag ausgelöst, setzen eCall-Systeme automatisch einen Notruf bei der 112 ab. Es besteht auch die Möglichkeit für Personen im Fahrzeug ein SOS-Signal per Hand auszulösen, wenn der Mitfahrer beispielsweise eine Herzattacke erleidet. In allen neu genehmigten Fahrzeugen bis 3,5 Tonne muss der digitalen Ersthelfer eingebaut sein. Ältere Fahrzeuge sind von EU-Verordnung nicht betroffen. Sie können jedoch freiwillig nachgerüstet werden.

Beim Auslösen des Notrufs nutzt das Rettungssystem Mobilfunk und Satellitenortung. Auf diese Weise wird aus dem Auto eine Sprachverbindung zur nächsten Rettungsleitstelle hergestellt. Sind die Insassen ansprechbar, können weitere Unfalldetails schnell durchgegeben werden. Das Notrufsystem informiert die Rettungsleitstelle umgehend per Satellitenortung über den exakten Standort des Unfallfahrzeugs. Auch die Art der Alarmauslösung wird übermittelt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Hilfskräfte über alle notwendigen Informationen verfügen, auch die Fahrzeuginsassen nicht mehr ansprechbar sind.

Da diese Funktion überlebenswichtig sein kann und der TÜV den Notruf als notwendig für das Bestehen der Hauptuntersuchung hält, ist dem Audi-Kunden ein Schaden entstanden. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Geschädigte müssen mit Stilllegungen und Wertverluste rechnen, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Im kostenfreien Online-Check prüfen wird Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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