Kirchensteuer-Mehreinnahmen sollen bedürftigen Menschen helfen
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht u. a. die Energiepreispauschale vor. Sie soll Lohn- bzw. Einkommensteuerpflichtigen eine Entlastung angesichts der steigenden Energiekosten bieten. Die Pauschale gilt als steuerpflichtiges Einkommen. Entsprechend wird darauf auch Kirchensteuer erhoben. „Es ist auch aus technischen Gründen nicht möglich, dass wir auf die Überweisung der zusätzlichen Kirchensteuern verzichten“, sagt Oberkirchenrat Henning Boecker, Leiter der Abteilung Finanzen und Diakonie der Evangelischen Kirche im Rheinland. „Deshalb jetzt der Beschluss, dass wir das Geld anders verwenden werden.“
Kirchensteuerhoheit liegt bei den Gemeinden
So hat die rheinische Kirchenleitung beschlossen, den landeskirchlichen Anteil am Kirchensteueraufkommen – das sind 21 Prozent – an das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe zu überweisen. „Die Summe soll dort zur Entlastung von einkommensschwachen Menschen, die durch höhere Energiepreise Einschränkungen hinnehmen müssen, verwendet werden“, so Boecker. Da in der rheinischen Kirche die Kirchensteuerhoheit bei den 643 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und im Saarland liegt, kann die Kirchenleitung selbst nur über den erwähnten landeskirchlichen Anteil von 21 Prozent unmittelbar entscheiden. „Den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden empfehlen wir in unserem Beschluss aber, ihr zusätzliches Kirchensteueraufkommen für diakonische Aufgaben zu verwenden“, erläutert Oberkirchenrat Boecker.
Empfehlung von EKD und Bischofskonferenz
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland folgt mit diesem Beschluss einer Empfehlung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Katholische Deutsche Bischofskonferenz ausgesprochen hatten. Neben einer direkten Unterstützung können die Mittel über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen.
Stichwort: Evangelische Kirche im Rheinland
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst 643 Kirchengemeinden in 37 Kirchenkreisen. Mit mehr als 2,3 Millionen Mitgliedern ist sie die zweitgrößte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das rheinische Kirchengebiet umfasst Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und des Saarlands.
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