Landgericht Osnabrück: Spieler erhält knapp 10.000 Euro von Online-Casino zurück
Online-Casinos bieten weiterhin illegales Glücksspiel an
In Online-Casinos haben sich schon viele Spieler verzockt und ihr Vermögen verspielt. Sieben Milliarden Euro werden jährlich alleine in Deutschland umgesetzt. Was nur wenig wissen: Erlittene Verluste in Online-Casinos können jetzt zurückgeholt werden. Die Rechtsprechung ist derzeit klar auf Seiten der geschädigten Verbraucher. Wegweisend bei dieser Entwicklung war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Das Urteil der ersten Instanz ist sogar rechtskräftig geworden, weil das Casino die Berufung am OLG Frankfurt zurückgezogen hat. Das Urteil im vorliegenden Verfahren am Landgericht Osnabrück unterstreicht die aktuelle Rechtsauffassung eindrucksvoll:
- Zwischen April 2020 und Oktober 2020 verzockte ein Spieler knapp 10.000 Euro in einem Online-Casino. Das Unternehmen mit Sitz auf Malta bot mit Hilfe einer deutschsprachigen Website Online-Glücksspiele an. Es verfügte jedoch nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz.
- Das Gericht machte klar, dass der Glücksspielanbieter gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat. In Deutschland war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet bis Ende Juni 2021 verboten, so stand es in dem Vertrag. Nur in Schleswig-Holstein war Glücksspiel möglich. Aufgrund des Verbotes sind die zwischen Spieler und Anbieter abgeschlossenen Spielverträge aus Sicht des Gerichts ungültig. Daher müsse der Anbieter dem Kläger seine Verluste vollständig ersetzen, entschied das LG Osnabrück. Der Verlust des Klägers betrug knapp 10.000 Euro.
- Wie die meisten anderen Spieler besaß der Kläger keine Kenntnisse darüber, dass er mit seinem Handeln an einem illegalen Glücksspiel teilnahm.
- Klar hatte auch der Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Daraus ließe sich jedoch keine Klageabweisung ableiten. Das Glücksspielverbot, so das Gericht, diene dem Schutz der Verbraucher und nicht dem Schutz des Anbieters. Könnte das Online-Casino die Einsätze aus dem verbotenen Glücksspiel behalten, würde das der Intention des Glücksspielstaatsvertrags widersprechen. Daher muss das Casino die Verluste des Spielers komplett ersetzen – natürlich abzüglich seiner Gewinne.
- Gut zu wissen: Die meisten Online-Casinos sind auch aktuell ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen übrigens vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.
Das Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie gut die Chancen der Verbraucher stehen, verlorenes Geld wieder von den Online-Casinos zurückzuholen. Allerdings funktioniert das nur auf gerichtlichem Weg. In außergerichtlichen Verfahren stellen sich die Casinos taub. Da die Rechtschutzversicherer keine Deckung für solche Verfahren übernehmen, ist es für Opfer der Glücksspiel-Abzocke schwierig ihr Geld gerichtlich einzuklagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet deshalb den von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.
Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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