Massiver Nachbesserungsbedarf zum Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung
„Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist bisher ein Stückwerk undurchdachter Forderungen. Hinzu kommt, dass weder die gesetzlichen Voraussetzungen zur Umsetzung angestrebter Haltungssysteme noch die Finanzierung der durch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung kalkulierten Mehrkosten geklärt sind“, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des BRS.
Der Gesetzentwurf wird aus Sicht des BRS den eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir verspricht sich mit der Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung mehr Transparenz für den Verbraucher bei der Kaufentscheidung. Durch die Ausschließlichkeit der Kennzeichnung für deutsches Schweinefleisch ohne Berücksichtigung ausländischer Ware und den darüber hinaus ausgeblendeten Absatzkanälen wie Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ist die Kennzeichnung irreführend und mit der Ausklammerung vorgelagerter Produktionsabschnitte obsolet.
„Wie soll man dem Verbraucher begreiflich machen, dass die Haltungskennzeichnung ausschließlich auf die Haltung der Mastschweine abzielt und die Haltung der Sauen und Ferkel keine Rolle für das Kennzeichen spielen,“ wundert sich Dr. Nora Hammer. „Mit Bedauern stellen wir fest, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit diesem Gesetz aus der Verantwortung stehlen will.“
Der BRS kritisiert außerdem die geplante Umsetzung der Kontrolle durch regionale Behörden, was zusätzlichen Aufwand und Bürokratie auf Kosten der Landwirte verursacht. „Vorhandene Strukturen, wie die Audits der Initiative Tierwohl durch unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstellen müssen Berücksichtigung bei der Umsetzung der Betriebskontrollen finden.“ ist Dr. Nora Hammer überzeugt, und weiter „den uns vorgelegte Gesetzesentwurf lehnen wir aufgrund der inakzeptablen Mängel entschieden ab und fordern ein Gesamtkonzept für die Transformation der Tierhaltung.“
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