Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten: Deutscher Mieterbund begrüßt Wohngeldreform und sieht Verbesserungsbedarf
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die geplante Reform des Wohngeldes, denn sie enthält deutliche Verbesserungen für Wohngeldempfängerinnen und –empfänger. So sollen das Wohngeld verdoppelt und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie die vom Deutschen Mieterbund seit langem geforderte Klimakomponente eingeführt werden. Allerdings leiden nicht nur die durch die Reform in den Blick genommenen zwei Millionen Haushalte unter hohen Wohnkosten, sondern rund die Hälfte aller Mieterinnen und Mieter in angespannten städtischen Wohnungsmärkten. „Wohngeld kann mietrechtliche Maßnahmen nicht ersetzen. Die Reform des Wohngeldes muss daher dringend von einer Reform des Mietpreisrechts hin zu einem effektiven Schutz der Mieterinnen und Mieter vor immer höher steigenden Mieten begleitet werden. Hier vermissen wir jedoch bislang jegliche Bereitschaft des Bundesjustizministers zur Verbesserung des Mietrechts – und dies trotz anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag,“ erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, hinsichtlich des heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehenden Referentenentwurfs zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) und zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes.
Der Deutsche Mieterbund weist daraufhin, dass weder die Anzahl der Wohngeldhaushalte noch die Höhe des Wohngeldes ausreichend sind, um den von Wohnkosten überlasteten Haushalten ausreichend zu helfen. Das Wohngeld als Rechtsanspruch für Mieter und Mieterinnen muss die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln und damit die individuelle Wohnkostenbelastung.
Der Deutsche Mieterbund fordert daher im Zuge der Wohngeldreform neben der Ausweitung des Empfängerkreises auf alle von ihren Wohnkosten überlasteten Haushalte die Berücksichtigung der Bruttowarmkosten bei der Wohngeldberechnung ein vereinfachtes Auszahlungsverfahren, die Entbürokratisierung der Wohngeldbeantragung und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss für alle einkommensschwachen Haushalte.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
Der Deutsche Mieterbund weist daraufhin, dass weder die Anzahl der Wohngeldhaushalte noch die Höhe des Wohngeldes ausreichend sind, um den von Wohnkosten überlasteten Haushalten ausreichend zu helfen. Das Wohngeld als Rechtsanspruch für Mieter und Mieterinnen muss die realen Verhältnisse der Betroffenen widerspiegeln und damit die individuelle Wohnkostenbelastung.
Der Deutsche Mieterbund fordert daher im Zuge der Wohngeldreform neben der Ausweitung des Empfängerkreises auf alle von ihren Wohnkosten überlasteten Haushalte die Berücksichtigung der Bruttowarmkosten bei der Wohngeldberechnung ein vereinfachtes Auszahlungsverfahren, die Entbürokratisierung der Wohngeldbeantragung und einen dauerhaften Heizkostenzuschuss für alle einkommensschwachen Haushalte.
Unsere ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 22323-0
Telefax: +49 (30) 22323-100
http://www.mieterbund.de/
Ansprechpartner:
Presse DMB
Telefon: +49 (30) 22323-0
E-Mail: presse@dmb.de
Telefon: +49 (30) 22323-0
E-Mail: presse@dmb.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.